Muslimische Richterin muss in Verhandlung Kopftuch ablegen
Widerspruch zu weltanschaulicher Neutralität
Das hessische Justizministerium darf laut einem Urteil eine Bewerberin als Richterin oder Staatsanwältin ablehnen, wenn sie ihr religiöses Kopftuch bei Verhandlungen nicht ablegt. Das Verwaltungsgericht gab dem Ministerium recht.