Nach Angaben des Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) soll es bereits in Kürze einen muslimischen Militärseelsorger für die
Bundeswehr geben. Das Verteidigungsministerium bereite eine entsprechende Vergabe vor, heißt es in dem aktuellen Jahresbericht, den Otte am Dienstag in Berlin vorstellte.
Mit dem Angebot könne dann voraussichtlich noch in diesem Jahr gestartet werden. Damit könne eine bisher bestehende Lücke endlich geschlossen werden. Nach Angaben des Wehrbeauftragten gibt es rund 3.000 Soldaten und Soldatinnen muslimischen Glaubens in der Bundeswehr.
Nach dem Soldatengesetz hat jeder Soldat und jede Soldatin Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Bislang leisten in der Bundeswehr die evangelische und die katholische Kirche sowie die jüdische Gemeinschaft eine vertraglich vereinbarte Militärseelsorge für die Soldaten und deren Angehörige.
Die Militärseelsorge wird vom Staat finanziert und organisiert, die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind für die Inhalte verantwortlich und stellen auch die Seelsorger.
Diskriminierendes Verhalten
Laut Wehrbericht sind im vergangenen Jahr rund 4.254 Vorgänge beim Wehrbeauftragten eingegangen. Vorgänge sind laut Bundestag alle mit einem Aktenzeichen versehenen Bearbeitungsgegenstände. Davon waren 2.819 persönliche Eingaben. Dabei ging es unter anderem um diskriminierendes Verhalten, Fragen des Führungsstils, Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie um Beförderung und Besoldungen.
Otte äußerte sich skeptisch dazu, dass ein Aufwuchs der Bundeswehr allein durch eine freiwillige Bereitschaft erfolgen kann. Derzeit liegt die Zahl der Soldaten und Soldatinnen bei rund 186.000, die vom Verteidigungsministerium angestrebte mittelfristige Zielgröße sieht 260.000 vor. Mit dem im vergangenen Jahr beschlossenen Wehrdienstgesetz wird wieder eine Wehr-Erfassung eingeführt.
Alle 18-Jährigen ab Jahrgang 2008 erhalten einen Fragebogen, der ihre Eignung und Motivation für die Bundeswehr erhebt. Männer müssen, Frauen können ihn ausfüllen. Der Dienst selbst bleibt vorerst freiwillig. Falls es zu wenige Rekruten gibt, kann aber später wieder eine Pflicht beschlossen werden.