Muslimin darf laut Gerichtsurteil nicht verschleiert Auto fahren

Schutz von Leib, Leben und Eigentum

Verkehrssicherheit gegen Religionsfreiheit? Eine Muslimin in Baden-Württemberg will beim Autofahren ihren Niqab-Gesichtsschleier nicht ablegen. Ihre Klage ist aber gescheitert. Dennoch wird über ihren Antrag neu entschieden.

Eine verschleierte Muslima hinter dem Steuer eines Autos / © ZouZou (shutterstock)
Eine verschleierte Muslima hinter dem Steuer eines Autos / © ZouZou ( shutterstock )

Musliminnen haben keinen Anspruch darauf, mit einem Niqab-Gesichtsschleier Autofahren zu dürfen. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die aus Sicherheitsgründen eine Verhüllung des Gesichts verbieten, seien nicht zu beanstanden, auch wenn die Religionsfreiheit der Klägerin dadurch eingeschränkt wird, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer am Montag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.

Ziel des Verhüllungsverbots sei der Schutz von Leib, Leben und Eigentum der anderen Verkehrsteilnehmer. Daher habe die Regelung Vorrang vor der Religionsfreiheit, betonten die Richter.

Symbolbild Die Hand einer Frau an einer Autotür / © monshtein (shutterstock)
Symbolbild Die Hand einer Frau an einer Autotür / © monshtein ( shutterstock )

Die Muslimin hatte argumentiert, ihre Religion schreibe ihr vor, im öffentlichen Raum den Niqab zu tragen, der im Gesicht nur die Augenpartie offenlässt. Als Mutter von sechs Kindern sei sie zwingend auf das Auto angewiesen. Das Landesverkehrsministerium hatte ihren Antrag auf eine Ausnahme-Fahrgenehmigung mit Schleier aber abgewiesen. Ihre Klage gegen die Entscheidung scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Ähnliche – erfolglose – Klagen von Musliminnen gibt es vor verschiedenen Gerichten immer wieder.

Ministerium muss neu über Antrag entscheiden

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage der Muslimin nun auch in zweiter Instanz umfassend ab. Das Gericht kritisierte aber zugleich die Argumentation des Verkehrsministeriums:

Das Ministerium habe, so der Verwaltungsgerichtshof, die Ablehnung der Ausnahme-Fahrgenehmigung nicht korrekt begründet, weil es die Religionsfreiheit der Frau nicht ausreichend gewürdigt habe. Das Ministerium muss nun neu über den Antrag entscheiden. An der Ablehnung dürfte dies aber nichts ändern.

Die Schleier Burka und Niqab

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Die verschiedenen Formen des Ganzkörperschleiers werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen, aber auch in Ägypten und Syrien.

Die aus Afghanistan bekannte Burka ist ein weites Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Formen der Verschleierung - Burka / © Jalil Rezayee (dpa)
Formen der Verschleierung - Burka / © Jalil Rezayee ( dpa )
Quelle:
KNA