Prälat Dr. Karl Jüsten über die Gründe für den Sonntagsschutz und die Verfassungsbeschwerde der Kirchen
Der juristische Anknüpfungspunkt, so Jüsten im domradio-Interview, sei die Tatsache, dass der Sonntag selbst in der Verfassung geschützt sei. Der zweite Punkt habe religiöse Gründe. Jüsten: "Der Sonntag hat für uns eine Bedeutung, die …