Bistum Osnabrück schützt queere Mitarbeitende
Queere Mitarbeitende des Bistums Osnabrück und der Caritas in der Diözese haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten. Laut geltendem Recht darf die Kirche von ihren Mitarbeitenden eine Loyalitätspflicht einfordern.