Juristin kritisiert kirchliches Arbeitsrecht

"Hier haben die Bischöfe schweres Unrecht auf sich geladen"

Juristin Renate Oxenknecht-Witzsch fordert ein Ende der Diskriminierung von Homosexualität in der katholischen Kirche. "Hier müssten die deutschen katholischen Bischöfe jetzt den Kampf mit Rom aufnehmen", so die Professorin.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Die emeritierte Jura-Professorin der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU), Renate Oxenknecht-Witzsch, sagte dem Ingolstädter "Donaukurier" (Samstag), sie erwarte eine Entschuldigung der Amtskirche allen gegenüber, die seit Jahren unter dem kirchlichen Arbeitsrecht "massiv leiden, weil sie ihr Privatleben nicht leben dürfen. Hier haben die Bischöfe schweres Unrecht auf sich geladen."

"Dieses Zeugnis war mehr als überfällig"

Oxenknecht-Witzsch äußerte sich im Zusammenhang mit der Initiative "#OutInChurch". Unter diesem Titel hatten sich jüngst 125 queere katholische Menschen an die Öffentlichkeit gewandt. Sie fordern unter anderem eine Überarbeitung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für katholische Einrichtungen; kirchliche Angestellte sollten wegen ihrer Sexualität keine Kündigung fürchten müssen. Queer ist ein Oberbegriff für Menschen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht heterosexuellen Vorstellungen entspricht.

Die Rechtswissenschaftlerin sagte nun: "Wenn 125 Menschen zusammen sich outen, dann kann die Kirche kaum mehr individuelle Sanktionen verhängen. Ich glaube, dieses Zeugnis war mehr als überfällig."

Juraprofessorin Renate Oxenknecht-Witzsch

"Wenn 125 Menschen zusammen sich outen, dann kann die Kirche kaum mehr individuelle Sanktionen verhängen. Ich glaube, dieses Zeugnis war mehr als überfällig."

Braucht es noch ein kirchliches Arbeitsrecht?

Zur Frage, ob es überhaupt noch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht brauche, sagte Oxenknecht-Witzsch: "Die katholische und evangelische Kirche haben eine verfassungsrechtliche Sonderstellung, die ihre Grundlage in der Religionsfreiheit hat. Auch wenn die Artikel im Grundgesetz geändert würden, bleibt ein Selbstbestimmungsrecht der Kirche, auch in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Fragen. Entscheidend wäre dann die Frage, wie weit dieser Bereich geht, ob Kindertagesstätten der Pfarrgemeinden oder Sozialdienste der Caritas auch dazu gehören. Derzeit gehen wir davon aus, dass sie dazugehören."

Ferner sprach sich Oxenknecht-Witzsch für eine Unternehmensmitbestimmung für die Kirchen aus. "Die Kirchen sind aus dem Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz ausgenommen. Eine eigene Regelung ist angesichts immenser Konzernbildung auch im Bereich der katholischen Kirche längst überfällig." Schließlich gebe es große karitative Träger mit bis zu 30.000 Beschäftigten in Konzernstrukturen.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA
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