Familiennachzug

Der Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt Streitthema / © Sebastian Gollnow (dpa)
Der Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt Streitthema / © Sebastian Gollnow ( dpa )

Was ist der subsidiäre Schutz?

Auf subsidiären Schutz können Personen Anspruch haben, wenn der Flüchtlingsstatus oder Asyl nicht greifen. Dies ist möglich, wenn jemandem in seinem Herkunftsland ein persönlicher und ernsthafter Schaden droht, etwa Folter oder die Todesstrafe. Der subsidiäre Schutz gilt in Deutschland und in anderen EU-Staaten in der Regel für ein Jahr. Er kann gegebenenfalls verlängert werden und theoretisch nach fünf Jahren unter bestimmten Bedingungen in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung münden. Im Moment fallen vor allem Syrer unter den subsidiären Status.

Was bedeutet Familiennachzug?

Anerkannte Asylbewerber sowie Personen mit Flüchtlingsstatus haben das Recht, ihre Kernfamilie - Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern bei minderjährigen Schutzberechtigten - nach Deutschland nachzuholen. Eine Grundlage ist hierfür die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie. Entscheidend ist, dass der Antrag binnen drei Monaten nach Anerkennung der Asylberechtigung oder Schutzberechtigung bei der für den Aufenthaltsort der Familienangehörigen zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt wird.

Wie sieht es mit dem Familiennachzug bei subsidiär Geschützten aus?

In der EU gewähren laut dem Europäischen Migrationsnetzwerk die meisten nationalen Staaten auch subsidiär Geschützten den Familiennachzug - vor allem bei Minderjährigen. Auch die Bundesregierung gewährte zeitweise subsidiär Geschützten den privilegierten Familiennachzug. Im Moment ist er bis Mitte März 2018 ausgesetzt. Die Union will eine Verlängerung, die Grünen wollen den Nachzug wieder ermöglichen und die FDP scheint gespalten. (KNA, 19.10.17)