Das Kirchenasyl bietet Flüchtlingen Zuflucht, denen durch Abschiebung Gefahr für Leib und Leben oder andere besondere Härten drohen. Es steht der Religionsgeschichte nach in einer jahrhundertealten Schutztradition.
Vorübergehend aufgenommen werden Flüchtlinge in Kirchen, Pfarr- oder Gemeindehäusern. Damit wird keine dauerhafte Unterbringung, sondern eine Wiederaufnahme oder erneute Prüfung des Asylverfahrens bezweckt. Um einem Flüchtling Asyl zu gewähren, bedarf es eines Beschlusses durch die Gemeindeleitung. Dann werden in der Regel auch die Ausländerbehörden informiert.
Wer heute in der Bundesrepublik Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Von kirchlicher Seite wird auch betont, dass es bei solchen Aktionen nie um die Schaffung eines rechtsfreien Raumes gehe. Die Behörden könnten dementsprechend rein rechtlich Flüchtlinge aus Gemeinderäumen und Kirchen holen lassen. (dpa, kna)