Bundesregierung bestätigt mehr Fälle von Kirchenasyl

Keine gesetzliche Grundlage

Immer häufiger suchen Asylbewerber, die von Abschiebung bedroht sind, den Schutz in Kirchen. Die Bundesregierung teilt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD nun aktuelle Zahlen mit. Sie sind in den letzten Jahren gestiegen.

Mohammad, Flüchtling mit Aufenthaltsgenehmigung, steht am im Vorraum einer Kirche in Bonn. Die Kirchengemeinde hatte ihm Kirchenasyl gewährt. / © Harald Oppitz (KNA)
Mohammad, Flüchtling mit Aufenthaltsgenehmigung, steht am im Vorraum einer Kirche in Bonn. Die Kirchengemeinde hatte ihm Kirchenasyl gewährt. / © Harald Oppitz ( KNA )

Vom 1. Januar bis Ende Februar haben sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums 511 Menschen im Kirchenasyl befunden. Die meisten Fälle gab es mit 175 in Nordrhein-Westfalen, danach folgt Hessen mit 106 Fällen, wie es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD heißt. 

Im vergangenen Jahr befanden sich rund 3.000 Menschen im Kirchenasyl. Auch hier gab es in Nordrhein-Westfalen die meisten Fälle mit rund 1.000. Laut Statistik des Ministeriums ist die Zahl der Fälle in den vergangenen fünf Jahren angestiegen. 2020 waren es danach lediglich 506 Fälle im Jahr zuvor knapp 1.000. Bereits am Wochenende hatten Medien unter Berufung auf Angaben der Evangelischen Kirche über steigende Zahlen von Kirchenasyl berichtet.

Bedrohung an Leib und Leben

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf, um eine Abschiebung in ihr Heimatland oder die Rücküberstellung in ein anderes Land aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens abzuwenden. Kirchenasyl wird in der Regel dann gewährt, wenn eine Abschiebung oder Rückführung für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben erwarten lässt und weiterhin gute Bleibeperspektiven vorhanden sind.

Für das Kirchenasyl gibt es keine gesetzliche Grundlage. Allerdings trafen das Bundesinnenministerium und die Kirchenvertreter 2015 einer Vereinbarung, dass in «begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten» eine «lösungsorientierte Einzelfallprüfung» zwischen Kirche und Behörden gefunden werden soll. Die Kirchen legen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu jedem Fall ein Dossier vor, das den Härtefall ausführlich begründet.

Quelle:
KNA