Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder am 16. März geeinigt hatten. Bereits an dem Wochenende zuvor hatte es in den meisten Bistümern und Landeskirchen keine Gottesdienste mehr gegeben. Begräbnisse und Trauerfeiern sind nur in einem sehr kleinen Kreis zugelassen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte allerdings betont, in seinem Bundesland seien die Gottesdienst nie untersagt worden, er habe aber die Religionsgemeinschaften zu entsprechenden eigenen Entscheidungen aufgefordert.
Ist ein solches Verbot verfassungskonform?
Mehrere Klagen wurden gegen das Verbot eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt am 13. April entschieden, dass das Versammlungsverbot in Kirchen ein überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit sei. In der aktuellen Corona-Pandemie habe der Schutz vor "Gefahren für Leib und Leben" aber Vorrang. Zugleich mahnten die Richter eine ständige Überprüfung des Verbots an.
(Quelle: kna, 20.04.2020)
22.04.2020
In Rheinland-Pfalz treffen die Religionsgemeinschaften nach Angaben der Landesregierung Vorkehrungen für eine "baldige Wiederbelebung des öffentlichen religiösen Lebens". Wann es genau soweit sein wird, ist aber offen.
Laut Kultur-Staatssekretär Denis Alt (SPD) könnten auf Grundlage der von den Kirchen und Gemeinschaften vorgelegten Schutzkonzepte mögliche Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung durch die Länder "ab Mai erfolgen", teilte die Staatskanzlei am Mittwoch in Mainz mit.
Am Dienstag hatte es eine Telefonkonferenz des Staatssekretärs mit Vertretern der Religionsgemeinschaften im Land über mögliche Schutzkonzepte gegeben.
"Die freie Religionsausübung ist für uns als Landesregierung ein hohes Gut", sagte Alt. "Wir wollen daher gute, pragmatische Lösungen finden, das religiöse Miteinander in Rheinland-Pfalz wieder möglich zu machen und Gottesdienste und Gebete durchzuführen."
Gesundheit im Vordergrund
Dabei müsse aber die Gesundheit aller im Vordergrund stehen, so der Staatssekretär weiter. Ein mögliches Schutzkonzept solle demnach die Einhaltung der allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ermöglichen, also "in geschlossenen Räumen je zehn Quadratmeter Fläche eine Person" bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern.
Zudem seien eine Beschränkung der Aufenthaltszeit auf maximal eine Stunde und eine Verhinderung von Personenansammlungen bei Betreten und Verlassen der Gebäude notwendig. "Von gemeinsamem Gesang und Chören soll abgesehen werden", hieß es weiter. Alltagsmasken sollen vorgeschrieben werden.
Ein Großteil der Religionsgemeinschaften betonte den Angaben zufolge den Wunsch, Gottesdienste und gemeinsame Gebete unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorgaben "alsbald" wieder durchzuführen. An der Telefonkonferenz nahmen Vertreter der christlichen Kirchen sowie der jüdischen und muslimischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz teil.
Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder am 16. März geeinigt hatten. Bereits an dem Wochenende zuvor hatte es in den meisten Bistümern und Landeskirchen keine Gottesdienste mehr gegeben. Begräbnisse und Trauerfeiern sind nur in einem sehr kleinen Kreis zugelassen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte allerdings betont, in seinem Bundesland seien die Gottesdienst nie untersagt worden, er habe aber die Religionsgemeinschaften zu entsprechenden eigenen Entscheidungen aufgefordert.
Ist ein solches Verbot verfassungskonform?
Mehrere Klagen wurden gegen das Verbot eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt am 13. April entschieden, dass das Versammlungsverbot in Kirchen ein überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit sei. In der aktuellen Corona-Pandemie habe der Schutz vor "Gefahren für Leib und Leben" aber Vorrang. Zugleich mahnten die Richter eine ständige Überprüfung des Verbots an.
(Quelle: kna, 20.04.2020)