Tebartz-van Elst muss keinen Schadensersatz zahlen
Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen. Das Bistum hatte die Frage danach wegen der hohen Baukosten für den Bischofssitz in Limburg aufgeworfen.