Urteil gegen Sängerin wegen Gotteslästerung war unrecht
Die Verurteilung einer polnischen Popsängerin wegen Gotteslästerung war ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das darin verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung. So lautet ein aktuelles Urteil.