Urteil gegen Sängerin wegen Gotteslästerung war unrecht

Kritik an polnischen Gerichten

Die Verurteilung einer polnischen Popsängerin wegen Gotteslästerung war ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das darin verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung. So lautet ein aktuelles Urteil.

Anwalt vor Gericht / © Indypendenz (shutterstock)

Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung.

 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
 / © Harald Oppitz (KNA)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Richter sprachen der Sängerin Doda eine Entschädigung von 10.000 Euro zu und kritisierten die polnischen Gerichte. Diese hätten die Sängerin wegen Blasphemie verurteilt, obwohl ihre Interviewäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Zudem habe die Sängerin keine religiösen Gefühle verletzt.

Interview aus dem Jahr 2009

Konkret ging es um ein Interview aus dem Jahr 2009. Darin sagte die Sängerin, sie glaube nicht an die Bibel, weil sie unglaubwürdige Texte enthalte, die "von Menschen unter Alkohol- und Drogeneinfluss geschrieben" worden seien. Gleichwohl glaube sie an eine "höhere Macht".

DOMRADIO.DE
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Nach einer Klage von zwei Privatpersonen war die Popsängerin wegen Gotteslästerung zu einer Geldstrafe von rund 1.200 Euro verurteilt worden. Das Urteil hatte bis zum obersten polnischen Verfassungsgerichtshof Bestand. Der EGMR betonte nun jedoch, die polnischen Gerichte hätten das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausreichend berücksichtigt.

Zudem sei in dem in lockerem Ton gegebenen Interview klar gewesen, dass die Sängerin keinen tiefgründigen Debattenbeitrag zur Bedeutung von Religion habe leisten wollen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht und schützt die in der Europäischen Menschenrechtskonvention zusammengefassten Grundrechte. Dazu zählen der Schutz des Lebens, Folterverbot, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Religions- und Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Achtung des Privatlebens, das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Richterin Angelika Nussberger (M) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg / © Jean-Francois Badias (dpa)
Richterin Angelika Nussberger (M) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg / © Jean-Francois Badias ( dpa )
Quelle:
KNA