Daraus sollten Lehren für Prävention und Intervention gezogen werden, sagte Bischof Stephan Ackermann am Montag vor Journalisten in Trier.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum komme dieses Jahr in "die Endphase der intensiven, strukturierten Aufarbeitung", sagte Ackermann. Die Achtsamkeit beim Thema Umgang mit Macht sei gewachsen.
Schutzkonzept für die Sternsinger
Nun müsse man schauen, wie das Bistum damit in Zukunft weiterarbeite und wie gute Praxisbeispiele miteinander geteilt würden. Als Beispiel nannte er das Schutzkonzept für die Sternsinger, "wenn sie als Gruppe unterwegs sind, zu den Leuten, in die Häuser, an die Türen?" Zu dem Thema sei eine Videoschulung entwickelt worden.
Die Prävention bleibe eine dauerhafte Aufgabe, sagte die Leiterin der Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt, Angela Dieterich. Nötig seien eine konsequente Sensibilisierung, verbindliche Konzepte und eine klare Haltung. "Es reicht nicht aus, zu sagen: 'Wir haben ein Schutzkonzept und das haben wir dann in der Schublade und das dauert für die Ewigkeit.'
Es muss in allen pastoralen und institutionellen Bereichen auch wirklich verankert werden." Maßnahmen müssten ständig auf den Prüfstand und weiterentwickelt werden.
Voriges Jahr 780.000 Euro an Opfer gezahlt
Das Bistum Trier stellte am Montag seinen Jahresbericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor. Demnach hat es im vergangenen Jahr insgesamt 15 Beschuldigungen von Missbrauch gegen lebende und verstorbene Geistliche oder andere Mitarbeitende gegeben.
Zwei Fälle wurden laut Bistum der Staatsanwaltschaft gemeldet, wobei ein Verfahren noch im selben Jahr eingestellt wurde. Hinzu kommen den Angaben zufolge drei bereits zuvor gestartete staatsanwaltschaftliche Verfahren. Zwei weitere ältere Verfahren wurden eingestellt.
In neun Fällen handelt es sich laut Angaben um neue Beschuldigungen gegen lebende Kleriker oder andere Beschäftigte. Darunter befinden sich demnach ein Ordensgeistlicher und zwei Pfarrer; einer davon sei inzwischen von seinen Rechten und Pflichten entbunden. Zwei kirchenrechtliche Voruntersuchungen wurden eröffnet, fünf weitergeführt.
Das Bistum Trier hat 2025 mehr als 780.000 Euro "in Anerkennung des Leids" an Betroffene sexualisierter Gewalt gezahlt und kam damit 33 Anträgen nach. Mehr als 28.000 Euro Therapiekosten wurden erstattet. Seit dem Jahr 2010 wurden damit insgesamt knapp 4,5 Millionen Euro ausgezahlt sowie gut 210.000 Euro Therapiekosten erstattet.