Rücktrittsangebot Kardinal Woelkis nicht mehr rechtskräftig

Frist verstrichen

Das Rücktrittsangebot von Kardinal Rainer Maria Woelki verliert nach drei Monaten seine Rechtskraft, wenn es nicht angenommen wurde. So sieht es das Kirchenrecht laut Kanon 189, Paragraf 3 vor. Diese Zeit ist nun abgelaufen.

Kardinal Rainer Maria Woelki / © Theo Barth (KNA)
Kardinal Rainer Maria Woelki / © Theo Barth ( KNA )

Allerdings gab es immer wieder Fälle, in denen über schon lange vorliegende Rücktrittsangebote länger nicht entschieden wurde. Häufig kommt dies vor, wenn Bischöfe ihren Amtsverzicht einreichen mit Erreichen des 76. Lebensjahres einreichen.

Franziskus kann Rücktritt immer noch annehmen

Tatsächlich könnte Franziskus immer noch auch Woelkis Rücktrittsangebot annehmen. Denn laut Kirchenrecht (can. 331) verfügt der Papst über die "höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann". Seit dem 2. März ist der Kölner Kardinal von einer mehrmonatigen Auszeit zurück, während der er eigenen Angaben zufolge sein Amt anbot.

Papst Franziskus mit Kardinal Rainer Maria Woelki im Jahr 2018 / © Vatican Media/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus mit Kardinal Rainer Maria Woelki im Jahr 2018 / © Vatican Media/Romano Siciliani ( KNA )

Im März 2019 bot Kardinal Philippe Barbarin von Lyon 68-jährig seinen Amtsverzicht an. Diesen lehnte der Papst zunächst ab, nahm ihn dann ein Jahr später nahm aber doch an. Anlass war ein Strafprozess gegen Barbarin wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen, in dem er aber letztlich freigesprochen wurde.

So funktioniert der Rücktritt eines Bischofs

Ein Bischof der römisch-katholischen Kirche kann nicht selbst zurücktreten, laut Kirchenrecht kann er dem Papst aber seinen Amtsverzicht anbieten. Wenn das Gesuch vom Heiligen Vater angenommen wird, behält der Betreffende den Titel eines Bischofs, denn die Bischofsweihe als Sakrament gilt als unumkehrbar. Aus einem Diözesanbischof als Vorsteher eines Bistums wird aber ein Titularbischof.

Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. (KNA)
Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. ( KNA )
Quelle:
KNA