NRW will Preußengesetze zu kirchlicher Körperschaft aufheben
Verfassungswidrige Grundlagen?
In Nordrhein-Westfalen sollen staatliche Gesetze aus preußischer Zeit, die die Vermögensverwaltung kirchlicher Körperschaften regeln, zum 1. November aufgehoben werden. Diese gelten unter Experten als verfassungswidrig.