Kalte Dusche für den Vatikan aus dem Schweizer Hauptquartier der Piusbruderschaft: In einem ausführlichen Schreiben erteilt der Obere der Traditionalisten-Vereinigung, Davide Pagliarani, dem vatikanischen Angebot für einen neuen Dialog über theologisch-dogmatische Fragen eine Absage. Zugleich beharrt er auf dem 1. Juli als Termin für die Weihe neuer Bischöfe der Bruderschaft.
Vorausgegangen waren Beratungen des fünfköpfigen Generalrats der Bruderschaft über ein Dialogangebot des vatikanischen Glaubenspräfekten, Kardinal Víctor Fernández.
Der Kardinal hatte Pagliarani am vergangenen Donnerstag überraschend im Vatikan empfangen. Unter der Bedingung, dass die Piusbrüder auf ihre für den 1. Juli angekündigten Bischofsweihen verzichten würden, bot Fernández ihnen einen Dialog über theologische Streitfragen sowie über einen künftigen kirchenrechtlichen Status an.
Die Piusbrüder lehnen die meisten Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab und beharren auf alten Formen des Gottesdienstes. Ihr gehören weltweit mehr als 700 Priester an, die meisten davon in Nordamerika und in Frankreich.
In dem vom gesamten Generalrat unterzeichneten Schreiben begrüßt Pagliarani grundsätzlich die Einladung zu einer "lehrmäßigen Diskussion". Er selbst habe eine solche bereits 2019 vergeblich vorgeschlagen. Allerdings könne er "weder die Perspektive noch die Ziele akzeptieren, in deren Namen das Dikasterium in der aktuellen Situation eine Wiederaufnahme des Dialogs vorschlägt". Das gelte auch für die von Fernández als Bedingung genannte Verschiebung des Weihe-Datums vom 1. Juli.
"Einigung unmöglich"
Weiter heißt es in dem Schreiben: "Wir beide wissen im Voraus, dass wir uns auf lehrmäßiger Ebene nicht einigen können, insbesondere bezüglich der grundlegenden Orientierungen, die seit dem II. Vatikanischen Konzil eingeschlagen wurden." Dieser Dissens sei durch die lehrmäßigen und pastoralen Entwicklungen im Laufe der jüngsten Pontifikate noch vertieft worden.
Nach jahrelangem Schweigen habe der Vatikan nun erst nach der Ankündigung neuer Bischofsweihen die Wiederaufnahme eines Dialogs angeboten. Doch begleite "die ausgestreckte Hand der Dialogbereitschaft leider eine andere Hand, die schon bereit ist, Sanktionen zu verhängen". Die Androhung eines Schismas erzeuge einen Druck, der "schwer mit einem echten Wunsch nach brüderlichem Austausch und konstruktivem Dialog vereinbar ist".
Bitte um Duldung der Weihen
Am Ende seines Schreibens bittet Pagliarani den Glaubenspräfekten darum, die angekündigten Bischofsweihen der Traditionalisten doch noch zu dulden. Er schreibt: "Diese Bruderschaft bittet Sie lediglich, weiterhin jenes Gute für die Seelen tun zu können, denen sie die heiligen Sakramente spendet. (...) Die Bruderschaft kann die Seelen nicht im Stich lassen. Das Bedürfnis von Weihen ist ein konkretes kurzfristiges Bedürfnis für das Überleben der Tradition, im Dienst der heiligen katholischen Kirche." Dieser "Weg der Nächstenliebe" sei in der gegenwärtigen Lage der einzig mögliche.
Unterzeichnet ist der Brief von Pagliarani, Bischof Alfonso de Galarreta und Christian Bouchacourt, ferner von den beiden ehemaligen Generaloberen, Bischof Bernard Fellay und Pater Franz Schmidberger.
Bischöfe für Priesterweihen benötigt
Die angekündigte Bischofsweihe der Piusbruderschaft am 1. Juli wurde von Rom nicht genehmigt. Eigentlich ist das kirchenrechtlich aber notwendig. Dass die Piusbrüder trotz des Verbots aus Rom dennoch neue Bischöfe weihen lassen wollen, hängt damit zusammen, dass sie glauben, sich in einer Notlage zu befinden: Bereits 1988 hatte der Gründer der traditionalistischen Gemeinschaft, Erzbischof Marcel Lefebvre, mit einem weiteren Bischof unerlaubt vier neue Oberhirten für die Priesterbruderschaft geweiht. Damit wollte der damals 82-Jährige das Fortbestehen der Piusbrüder für die Zeit nach seinem Tod sichern. Auch 1988 hatte es zuvor Gespräche mit dem Vatikan gegeben, der sich letztlich gegen die Weihen aussprach.
Von den vier damals Geweihten leben heute nur noch zwei Bischöfe. Die beiden anderen sind letztes bzw. vorletztes Jahr gestorben. Deshalb sieht die Piusbruderschaft nun Handlungsbedarf und will neue Bischöfe weihen. Diese benötigen sie, um auch mittelfristig Priesterweihen durchführen zu können. Denn nur gültig geweihte Oberhirten, die in der sogenannten apostolischen Sukzession stehen – sich also in einer Weihelinie sehen, die bis zu den Aposteln und damit zu Jesus Christus zurückreicht –, können gültig Weihehandlungen vornehmen. Ohne Bischöfe also keine Priester und ohne Priester keine Sakramente für die Gläubigen der Gemeinschaft.
Die Piusbrüder wissen jedoch aus ihrer Geschichte, was die angekündigten unerlaubten Bischofsweihen bedeuten würden: Schon 1988 wurden Erzbischof Lefebvre, der weihende Bischof und die vier Geweihten exkommuniziert – so wie es das Kirchenrecht vorschreibt. Die Exkommunikation ist der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft und die höchste Strafe im Kirchenrecht. Sie ist im Fall unerlaubter Bischofsweihen eine Tatstrafe, tritt also unmittelbar mit dem Begehen der verbotenen Handlung ein und kann nur vom Papst aufgehoben werden. Lefebvres unerlaubte Weihen wurden damals von Papst Johannes Paul II. zudem als schismatischer Akt verurteilt.
Unerlaubt aber gültig
Der Vatikan rief daraufhin die Gläubigen auf, den Priestern der Piusbrüder nicht mehr zu folgen und dort keine Sakramente mehr zu empfangen. Die unerlaubten Bischofsweihen waren jedoch sakramental gültig, weil sie mit Blick auf den Ritus der Weihe und die apostolische Nachfolge korrekt gespendet wurden. Das unauslöschliche Prägemal, das den Kandidaten nach kirchlicher Lehre mit der Weihe eingeprägt wurde, ist trotz der Illegitimität vorhanden.
2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der Bischöfe der Piusbruderschaft auf, um eine Annäherung der Gemeinschaft an die katholische Kirche zu ermöglichen. Die daraufhin einsetzenden Gespräche waren jedoch nur von kurzer Dauer. Zu einer vollen Wiedereingliederung der Piusbrüder in die Kirche kam es trotz weitreichender Zugeständnisse an die Bruderschaft und einer Befürwortung durch den damaligen Generaloberen, Bischof Bernard Fellay, nicht.