Münchner Missbrauchsgutachten schont keinen Würdenträger

Fatales bischöfliches Fehlverhalten

Das Urteil ist verheerend: Allen Verantwortlichen der vergangenen 75 Jahre attestiert das Münchner Missbrauchsgutachten Fehler. Vor allem die Passagen über den Ex-Papst werden in die Geschichtsbücher eingehen.

Autor/in:
Christoph Renzikowski
Das Münchner Gutachten nimmt ehemalige  Erzbischöfe und den aktuellen Amtsträger in den Blick / © Paul Haring (KNA)
Das Münchner Gutachten nimmt ehemalige Erzbischöfe und den aktuellen Amtsträger in den Blick / © Paul Haring ( KNA )
Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe (dpa)
Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe ( dpa )

Vier Bände mit fast 1.900 Seiten umfasst die "Bilanz des Schreckens", die Rechtsanwälte am Donnerstag in einem Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising präsentierten. Von "Totalversagen" eines Systems sprachen sie, zumindest bis 2010. Geschont haben sie keinen der aus ihrer Sicht mitverantwortlichen kirchlichen Würdenträger, auch nicht Kardinal Reinhard Marx und Benedikt XVI., den emeritierten Papst.

Die Erklärung von Benedikt XVI. zum Münchner Gutachten

In einer Stellungnahme hatte der emeritierte Papst Benedikt XVI. Anfang vergangenen Jahres eine wichtige Aussage seiner Einlassung aus dem Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert die von seinem Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, gegenüber KNA abgegebene Stellungnahme in vollem Wortlaut:

Münchner Missbrauchsgutachten, Westpfahl, Spilker, Wastl, WSW / © Sven Hoppe/dpa-POOL (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten, Westpfahl, Spilker, Wastl, WSW / © Sven Hoppe/dpa-POOL ( KNA )

Dessen Aussagen zu Beteiligung und Mitwisserschaft im Fall des Wiederholungstäters Peter H., der 1980 von Essen nach München kam, um sich dort einer Therapie zu unterziehen, bezeichnete Anwalt Ulrich Wastl als "wenig glaubwürdig". Benedikt XVI. machte zunächst in einer schriftlichen Einlassung geltend, er habe als Münchner Erzbischof an der entscheidenden Ordinariatssitzung gar nicht teilgenommen. Wastl las vor den Journalisten aus dem Sitzungsprotokoll vor. Darin wird Ratzinger an mehreren Stellen als Berichterstatter über andere Vorkommnisse genannt.

Benedikt korrigiert sich

Am Montag nun korrigierte Benedikt XVI. diese Aussage. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Fehler sei aber "nicht aus böser Absicht heraus geschehen", sondern "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme". Dies tue ihm "sehr leid", und er bitte, dies zu entschuldigen.

Allerdings sei in der betreffenden Sitzung "über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden" worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann "während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen". Wie es zu dem Versehen kam, will Benedikt XVI. in seiner "noch ausstehenden Stellungnahme" erklären.

Mehrere Vorwürfe wegen Fehlverhaltens

Ein Fehlverhalten erkennen die Anwälte bei Ratzinger auch noch in drei weiteren Fällen, was dieser aber bestreitet. Dabei geht es um die Versetzung straffällig gewordener Geistlicher, die andernorts weiter Seelsorge betreiben durften. Der emeritierte Papst schreibt dazu, er habe von ihren Taten "keine Kenntnis" gehabt. Er sieht die Versäumnisse bei anderen "Personalverantwortlichen".

Mehrmals gibt Wastl die dringende Empfehlung ab, die 82 Seiten umfassende Stellungnahme Benedikts selbst zu lesen. Sie ermögliche einen "authentischen Einblick", wie ein Spitzenvertreter der katholischen Kirche über sexuellen Missbrauch denke.

An einer Stelle greift der Anwalt der Lektüre vor und zitiert Benedikts Stellungnahme: "Pfarrer (Name geschwärzt) ist als Exhibitionist aufgefallen, aber nicht als Missbrauchstäter im eigentlichen Sinn. Die Tathandlungen bestanden jeweils im Entblößen des eigenen Geschlechtsteils vor vorpubertären Mädchen und in der Vornahme von Masturbationsbewegungen (...). In keinem der Fälle kam es zu einer Berührung." Der Täter habe im übrigen als "anonymer Privatmann" agiert und sei "nicht als Priester erkennbar" gewesen. In der Pfarrseelsorge und als Religionslehrer habe er sich nicht das Mindeste zuschulden kommen lassen.

Wie auch immer Ratzingers Einlassungen zu bewerten sind, fest steht schon jetzt: Seine Rolle im Missbrauchsskandal wird in den kommenden Wochen intensiv diskutiert werden. Auch nach der aktuellen Korrektur und nach der angekündigten ausführlichen Stellungnahme.

Strafrechtliche Folgen unklar

Ob das Gutachten auch strafrechtliche Folgen hat, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft München I ist jedenfalls schon mit der Prüfung von 42 Fällen befasst, in denen die Anwälte ein Fehlverhalten von Verantwortungsträgern festgestellt haben.

Missbrauchsgutachten: Schwere Vorwürfe gegen Benedikt XVI. und Kardinal Marx

Das lange erwartete Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München-Freising belastet amtierende und frühere Amtsträger schwer, darunter auch den emeritierten Papst Benedikt XVI.

Joseph Ratzinger habe sich in seiner Amtszeit als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten, heißt es in der am Donnerstag in München vorgestellten Untersuchung der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW). Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, werfen die Anwälte unter anderem vor, sich nicht ausreichend um Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert zu haben.

Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool (KNA)
Münchner Missbrauchsgutachten / © Sven Hoppe/DPA-Pool ( KNA )

Wird es personelle Konsequenzen geben? Die Anwälte halten sich mit Empfehlungen an ihren Auftraggeber zurück. Kardinal Reinhard Marx, dem sie vor allem vorwerfen, dass er den Umgang mit Missbrauchsfällen delegiert habe, statt ihn zur Chefsache zu machen, will sich erst am Donnerstag eingehender äußern. In einem kurzen Statement am Nachmittag zeigte er sich "erschüttert und beschämt" über das erschreckende Ausmaß des Missbrauchs und bat um "Entschuldigung für das Leid". Zu den konkreten Vorwürfen gegen ihn oder Benedikt XVI. äußerte er sich noch nicht.

Pressekonferenz steht noch aus

Mit seinem Offizial Lorenz Wolf sind die WSW-Leute ebenfalls kritisch ins Gericht gegangen. Er hätte in dem berühmten Fall H. wegen Befangenheit gar kein kirchenrechtliches Verfahren führen dürfen, sagen sie. Außerdem bemängeln sie bei ihm eine "distanziert-ablehnende Grundhaltung gegenüber Schilderungen von Betroffenen".

Wie geht es nun weiter? Die Juristen halten weitere Gutachten im Grunde für überflüssig. Zum Systemversagen seien keine neuen Erkenntnisse mehr zu erwarten, sagen die WSW-Anwälte. Stattdessen reden sie den Bischöfen und ihren leitenden Mitarbeitern ins Gewissen. Sie sollten sich fragen, ob es bis 2010 wirklich keine Möglichkeit gegeben habe, innerhalb des Systems zu opponieren.

Wastl sagte, er habe in den drei von seiner Kanzlei untersuchten Bistümern bisher nur einen solchen Menschen angetroffen. Der sei aber schon 1993 verstorben. Auf die Frage einer Journalistin, ob es bei der zweijährigen Untersuchung über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum nicht wenigstens einen solchen "Gerechten" gegeben habe, antwortet Marion Westpfahl knapp: "Ein solcher ist mir nicht in Erinnerung."

Quelle:
KNA
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