Hätte Kölns Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bei Hinweisen auf ein mögliches Fehlverhalten eines Priesters eine Meldung an die Staatsanwaltschaft geben müssen? Diese Frage ergibt sich aus dem zweiten Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Köln (UAK), der auf den Internetseiten des Erzbistums veröffentlicht wurde. Die FAZ berichtete am Dienstag online darüber.
Der Bericht schildert unter Fall 4 einen aktenkundigen Vorgang, der bis in die Amtszeit von Kardinal Meisner zurückreicht und 2015 bei einer Personalentscheidung in der Amtszeit Woelkis erneut relevant wurde. Laut UAK-Bericht habe es hier Hinweise auf das mögliche Fehlverhalten eines Priesters gegeben, "die einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründen". Die Kommission ist der Ansicht, dass nach den damaligen Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz eine Meldung an die Staatsanwaltschaft und die römische Glaubenskongregation erforderlich gewesen sei.
Der betreffende Fall war bereits im Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger von 2021 thematisiert worden. Das Gercke-Gutachten kam unter Aktenvorgang 92 augenscheinlich zu einer anderen Einschätzung als die UAK jetzt. Bei den Vorwürfen gegen den Priester handle es sich "nur [um] allgemeine Verhaltensweisen, nicht jedoch konkrete Anhaltspunkte für sexuell übergriffiges bzw. grenzverletzendes Verhalten". Das Gutachten bewertet den Vorgang nicht explizit, listet ihn aber im Kapitel mit Aktenvorgängen "ohne/mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen".
Erzbistum räumt Fehler im Umgang ein
Das Erzbistum Köln betont gegenüber DOMRADIO.DE, dass der Vorgang auf Zeiten zurückgehe, in denen "auf dem Feld des Umgangs mit sexuellem Missbrauch eine völlig unbefriedigende Situation" vorgeherrscht habe. "Bei vielen Verantwortlichen mangelte es an Problembewusstsein und Handlungssicherheit im Umgang mit den relevanten Fragestellungen."
"Obgleich die Meldung in dem hier beschriebenen Fall anonym, abstrakt und bis heute unbelegt war und ist", so das Erzbistum weiter, "wurde auf die damals verfügbaren Möglichkeiten zur Überprüfung zurückgegriffen." Im Ergebnis sei Kardinal Woelki im vorliegenden Fall kein weiteres Handeln empfohlen worden, "da bei einer anonymen und inhaltlich völlig abstrakten Meldung nach damaliger Einschätzung kein Ermittlungs- und Aufklärungserfolg erreicht werden konnte."
Als Konsequenz des Gercke-Gutachtens sei allerdings entschieden worden, zukünftig auch "anonyme und abstrakte Meldungen" an die Staatsanwaltschaft zu geben, was in diesem Fall laut Erzbistum auch geschehen sei. "Heute würde bei einer vergleichbaren Ausgangslage anders gehandelt."
UAK kommentiert Bericht
Die FAZ berichtet über eine Vorabversion des UAK-Berichts, der in einigen Formulierungen noch deutlichere Kritik an der Vorgehensweise des Erzbistums Köln geübt habe. Die Kommission selbst teilte in einer Pressemitteilung vom Dienstagabend mit, dass vor der Veröffentlichung "in Einzelfällen Anpassungen vorgenommen [wurden], die ausschließlich dem Schutz von Persönlichkeitsrechten dienen, ohne die inhaltlichen Aussagen zu verändern. Dann erfolgte die Veröffentlichung."
Das Erzbistum Köln betont gleichzeitig die zielführende und konstruktive Zusammenarbeit mit der UAK: "Der Bericht macht deutlich, dass es bereits wichtige Fortschritte bei Aufarbeitung, Prävention und im Umgang mit Betroffenen gibt. (…) Die Überwachung der Fortschritte und Hinweise auf möglichen Handlungsbedarf entspricht dem Auftrag der UAK und ist ein wichtiger Dienst für die kontinuierliche Weiterentwicklung im Erzbistum Köln."