Vor einem Jahr erschien das Missbrauchsgutachten für das Bistum Würzburg. Nun stellten die Verantwortlichen den Stand der Aufarbeitung und künftige Konsequenzen vor. Ein Schwerpunkt habe 2025 darauf gelegen, die Empfehlungen und Kritikpunkte der Unabhängigen Aufarbeitungskommission aufzugreifen, sagte Annika Herzog, kommissarische Leiterin der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung, am Freitag in Würzburg. Die Stabsstelle sei von drei auf fünf Stellen aufgestockt worden, davon seien 1,5 noch nicht besetzt. Präventionsschulungen fänden nun alle ein bis zwei Jahre statt alle fünf Jahre statt.
Auch bei der Implementierung der institutionellen Schutzkonzepte in den pastoralen Räumen komme man voran, bei knapp 17 Prozent sei dieser Prozess schon abgeschlossen. Zudem stelle sich die Frage, wie man mit Ehrenamtlichen umgehe. Diese würden bislang nicht zentral erfasst. Einerseits solle sich das ändern, andererseits müsse man im Blick behalten, was Ehrenamtlichen abverlangt werden könne. Für die Aktenführung sei in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Regelwerk erarbeitet worden. Es garantiere geordnete Prozesse, aber auch den Schutz vertraulicher Daten und den Zugang zu Akten zwecks Aufarbeitung. 2025 habe das Bistum überdies eine neue Personalaktenordnung für Beschäftigte sowie eine neue Ordnung für die Verschlusssachen-Registratur erlassen.
Aufarbeitung in Gemeinden in vier Phasen
Generalvikar Jürgen Vorndran, Stellvertreter von Bischof Franz Jung, erläuterte, wie die Aufarbeitung in Gemeinden des Bistums nun konkret aussehe. Dafür adaptiere man die "Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt" der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen vom Juni 2025.
Die Aufarbeitung geschieht demnach in vier Phasen: Zuerst sollen Geschehnisse aufgeklärt und die Ergebnisse der betroffenen Gemeinde präsentiert werden. In einem zweiten Schritt werden Emotionen verarbeitet, bevor in einem dritten Schritt die Schutzkonzepte vor Ort sowie Schulungen angepasst werden. Zum Schluss soll den Angaben zufolge auf angemessene Weise in der Gemeinde an das Geschehene erinnert werden - verbunden mit entsprechenden Konsequenzen. Denkbar seien unter anderem Gedenkgottesdienste oder Erinnerungstafeln.
Gedenkort und Bischofsbesuche
Bischof Jung kündigte an, dass es noch in diesem Jahr einen Erinnerungsort für die Überlebenden sexuellen Missbrauchs geben solle. Das Mahnmal werde auf dem Kiliansplatz neben dem Dom errichtet. Weitere Details könne er noch nicht nennen. Zuständig für das Projekt sei der Betroffenenbeirat, der zu gegebener Zeit über die Umsetzung informieren werde.
Zudem kündigte Jung an, auch bei den bischöflichen Visitationen mit den Gemeinden auf die Aufarbeitung von einschlägigen Fällen zu blicken. Dies soll ab Herbst 2027 im Rhythmus von fünf Jahren geschehen. Eine Visitation ist ein offizieller Besuch des Diözesanbischofs oder einer seiner Weihbischöfe in den Pfarreien des Bistums. Zugleich betonte er, Aufarbeitung sei kein Projekt, sondern brauche eine grundsätzliche Haltungsänderung.