Bundestagsdebatte befasst sich mit Paragraf 219a

Union mit eigenem Antrag

Der Bundestag beschäftigt sich am Freitag mit dem Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibung. Darauf hatte sich die Koalition verständigt. Die Parlamentarier debattieren in Erster Lesung über den Regierungsentwurf.

Autor/in:
Birgit Wilke
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Inhaltlich untersagt der Paragraf 219a das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.

SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf reformiert und leicht gelockert worden. Die Union hatte sich gegen eine Streichung ausgesprochen.

"Wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung der Frauen"

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bei der Vorstellung des Entwurfs erklärt, mit dem Gesetzentwurf gehe die Regierung einen "wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland". Frauen sollten sich über Methoden und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs "bestmöglich informieren können". Zugleich sollen demnach begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten, dass Werbung für Schwangerschaftsabbrüche künftig nur unter strengen Vorgaben erlaubt sein soll.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, erklärte, eine Reform des Paragrafen sei mit der Union nicht möglich gewesen. Zugleich betonte sie, die Koalition habe sich auch vorgenommen, Maßnahmen gegen die sogenannte Gehsteigbelästigung zu ergreifen und entsprechende Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen möglichst zu unterbinden.

Dies sei für die betroffenen Frauen eine "unerträgliche Situation". Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sprach auch mit Blick auf die aktuelle Abtreibungsdebatte in den USA von einem "wichtigen Signal".

Union legt eigenen Antrag vor

Unterdessen brachte die Union einen eigenen Antrag in den Bundestag ein, der die Beibehaltung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vorsieht. Die Unionsabgeordnete Andrea Lindholz (CSU) erklärte, es gehe darum, klar zu stellen, dass eine Abtreibung nicht dasselbe sei wie ein anderer medizinischer Eingriff. Bereits jetzt hätten Frauen einen ausreichenden Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch.

Ihr Antrag sehe auch vor, dass Ärzte die Information auf ihre Homepage stellen können, ob sie eine Abtreibung durchführen, er verbiete aber weiter das "wie". Eine Streichung des Paragrafen 219a stelle zudem "das Gesamtgefüge" um den Paragrafen 218 in Frage. Lindholz sprach sich zudem dagegen aus, dass der Arzt, der die Abtreibung durchführt, auch die Beratung mache. Dafür seien die Schwangerenberatungsstellen zuständig.

Quelle:
KNA
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