Kolping kritisiert geplante Streichung des Paragrafen 219a

Zu Ungunsten des ungeborenen Lebens

Das Kolpingwerk Deutschland kritisiert die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Paragrafen 219a. Der Paragraph sieht in seiner aktuellen Fassung ein sogenanntes "Werbeverbot" für Abtreibungen vor.

Streit um §219a StGB / © Boris Roessler (dpa)
Streit um §219a StGB / © Boris Roessler ( dpa )

Frauenverbände wollen Werbeverbot für Abtreibungen erhalten

 

Die beiden großen katholischen Frauenverbände in Deutschland lehnen eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen strikt ab. Sie kritisieren den Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Streichung von Paragraf 219a.

Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Eine Abschaffung dieser Regelung verschiebt nach Ansicht des Kolping-Bundesvorstandes die Prioritäten zu Ungunsten des ungeborenen Lebens.

Regierungskoalition in der Pflicht

Er forderte am Mittwoch insbesondere eine flächendeckend sichergestellte Beratung betroffener Frauen sowie eine den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechende Versorgungslage, etwa für ungewollt Schwangere. Hier sieht Kolping die Regierungskoalition in der Pflicht, die Beratungsangebote dauerhaft rechtlich abzusichern und für die Beratungsstellen beste Rahmenbedingungen zu schaffen.

Professionelle, medizinische Beratung

Zielsetzung muss es nach Ansicht des katholischen Sozialverbandes außerdem sein, professionelle medizinische Beratung deutlich von Werbung abzugrenzen. Der Schwangerschaftsabbruch dürfe nicht als normale medizinische Dienst- und Regelleistung betrachtet werden.

Quelle:
KNA
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