Käßmann begrüßt Pläne zur Streichung von Paragraf 219a

"Jede Frau hat das Recht"

Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, begrüßt den Vorschlag zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. Es geht nicht um Werbung, "sondern schlicht um Information".

Paragraf 219a sorgt für Diskussion / © Silas Stein (dpa)
Paragraf 219a sorgt für Diskussion / © Silas Stein ( dpa )
Margot Käßmann / © Meiko Herrmann (KNA)
Margot Käßmann / © Meiko Herrmann ( KNA )

"Ich finde, eine Frau im Schwangerschaftskonflikt hat das Recht, sich zu informieren, wie eine Abtreibung abläuft. Sie hat auch das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt ihres Vertrauens eigenständig im Internet zu suchen", schreibt Käßmann in der "Bild am Sonntag".

Keine herkömmliche Dienstleistung

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte den entsprechenden Referentenentwurf vorgestellt. Inhaltlich untersagt der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.

Margot Käßmann

"Aber einer Frau nicht zu ermöglichen, sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie."

Paragraf 219a - Werbeverbot für Abtreibungen

Die Norm geht auf eine rechtspolitische Debatte zurück, die in die Weimarer Republik zurückreicht und als Paragraf 220 Reichsstrafgesetzbuch vom 1. Juni 1933 verankert wurde. Danach machte sich strafbar, wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbot. Die aktuelle Fassung des Gesetzestextes beruht auf der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchrechts von 1974. Die Anwendung wurde auf die Tatbestandsmerkmale "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" eingeschränkt.

 Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz ( KNA )

"Extrem bedrängende Situation"

Käßmann betont, es gehe nicht um Werbung, "sondern schlicht um Information". Derzeit hätten Betroffene kaum eine Chance, "sich - wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff - im Internet selbst zu informieren". Dabei gebe es viele Gründe, "warum eine Schwangere keinen Weg sieht mit einem Kind und überlegt abzutreiben". Ungewollt schwanger zu sein, sei eine "extrem bedrängende Situation".

Sie freue sich über jedes Kind, das geboren werde, schreibt die evangelische Theologin weiter. "Aber einer Frau nicht zu ermöglichen, sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie."

Quelle:
KNA
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