Bischof Meier sieht synodale Räte skeptisch

Sonst droht ein "Wasserkopf-Effekt"

Der Augsburger Bischof Bertram Meier sieht die Einrichtung sogenannter synodaler Räte auf allen Ebenen der katholischen Kirche in Deutschland skeptisch. Auch die Zusammensetzung und Kompetenz dieser Räte sei noch unklar.

Bischof Bertram Meier / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Bertram Meier / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Vollversammlung des Reformprojekts Synodaler Weg habe sich dafür entschieden, wobei die Konsequenzen noch nicht absehbar seien, sagte Meier am Freitag vor dem Augsburger Diözesanrat.

Zusammensetzung und Kompetenz dieser Räte seien noch unklar. Es müsse auch geprüft werden, ob diese Struktur mit vorhandenen Gremien wie Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat kompatibel sei, sonst drohe ein "Wasserkopf-Effekt".

Keine Änderungen im Text des Arbeitsrechts

Beim Arbeitsrecht werde es nach der Initiative #Outinchurch im Bistum Augsburg vorerst "keine Änderung im Text" geben, sagte Meier. Er bitte aber "um Elastizität in der Anwendung". Ein "Ausspionieren der Schlafzimmer" kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei tabu.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Zugleich müsse er aber darauf achten, "dass Ärgernis vermieden wird", sagte der Bischof. Für eine verantwortete Lösung werde es "den langen Atem der Geduld" brauchen. Das Bistum werde sich "nicht vorschnell generellen Lösungen anschließen, gleichzeitig aber alles tun, um den einzelnen Personen gerecht zu werden".

Initiative #OutInChurch

Beschäftigte katholischer Einrichtungen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben oder nach einer Scheidung erneut geheiratet haben, müssen in Deutschland mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Initiative #OutInChurch, bei der sich im Januar 125 Kirchenmitarbeitende als queer zu erkennen gaben, ließ die Debatte nach einer Reform des Arbeitsrechts neu aufleben.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Initiative #OutInChurch in der ARD-Dokumentation Wie Gott uns schuf / © EyeOpeningMedia/rbb (dpa)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Initiative #OutInChurch in der ARD-Dokumentation Wie Gott uns schuf / © EyeOpeningMedia/rbb ( dpa )

Mehrere Bistumsleitungen haben inzwischen im Sinne einer Selbstverpflichtung öffentlich erklärt, dass aus den genannten Gründen keine Kündigungen mehr ausgesprochen würden.

Beim Frühjahrstreffen der Deutschen Bischofskonferenz in Vierzehnheiligen übergaben die Initiatoren von #Outinchurch vor drei Wochen eine Petition mit 120.000 Unterschriften. Der Konferenzvorsitzende, Bischof Georg Bätzing, stellte eine Reform des Arbeitsrechts noch für dieses Jahr in Aussicht.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA