Bischof Hanke plädiert für Reformen im Arbeitsrecht

Bekommt die Kirche ein neues Arbeitsrecht?

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke stellt das kirchliche Arbeitsrecht infrage. "Warum brauchen wir überhaupt noch diesen Sonderweg eines kirchlichen Arbeitsrechts?", sagte Hanke gegenüber dem Ingolstädter "Donaukurier".

Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Bischof ergänzte: "Warum übernimmt man nicht gleich das zivile Arbeitsrecht, zumal gemäß der christlichen Soziallehre, die wir ja vertreten, Gewerkschaften eine wichtige Funktion in der Arbeitswelt haben?" 

Bischof Gregor Maria Hanke / © Katharina Ebel (KNA)
Bischof Gregor Maria Hanke / © Katharina Ebel ( KNA )

Das kirchliche Arbeitsrecht war vergangene Woche Thema bei der Frühjahrsvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Deren Vorsitzender, der Limburger Bischof Georg Bätzing, sagte, er erwarte noch dieses Jahr eine Änderung des Arbeitsrechts.

Entsprechendes hatte vor einem Monat die Vollversammlung des Reformprojektes der katholischen Kirche in Deutschland, des Synodalen Wegs, gefordert.

Im Grundsatz geht es laut Bätzing darum, den Menschen im kirchlichen Dienst nicht mehr Vorschriften für die persönliche Lebensführung zu machen.

Neue Regeln noch dieses Jahr?

Auch Bischof Hanke meint laut "Donaukurier", es könne noch in diesem Jahr eine neue Grundordnung geben, allerdings frühestens im Herbst. Er befürworte diese Veränderungen grundsätzlich.

"Noch ist aber nichts beschlossen, es liegen ja auch keine Unterlagen vor." Derzeit befasse sich die Arbeitsrechtskommission mit dem Thema.

Streitpunkte: Familienstand und sexuelle Orientierung

Bislang sah die sogenannte kirchliche Grundordnung vor, dass der Familienstand und die öffentlich bekannte sexuelle Orientierung als entscheidend für die Loyalität kirchlicher Angestellter gewertet werden konnte. In der Praxis konnte etwa ein Dienstverhältnis gekündigt werden, wenn jemand eine homosexuelle Partnerschaft einging.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Dagegen hatte es immer wieder Proteste gegeben, zuletzt in Form der Aktion "Out in Church" Ende Januar, bei der sich mehr als hundert Menschen im kirchlichen Dienst als queer lebend geoutet hatten. Das englische Wort "queer" ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe sind.

Quelle:
KNA