Erzbistum Bamberg stimmt Änderung im Arbeitsrecht zu

Sexuelle Orientierung kein Grund

Im Erzbistum Bamberg müssen kirchliche Mitarbeitende keinen Jobverlust wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Beziehungsleben befürchten. Diese Linie wurde mehrfach von Erzbischof Schick vertreten.

Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht (KNA)
Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Es werde aus diesen Gründen keine Kündigung ausgesprochen, sagte der Sprecher des Erzbistums, Harry Luck, am Mittwoch auf Anfrage. Die Ordinariatskonferenz habe am Dienstag dem zugestimmt "in der Erwartung einer baldigen Änderung der kirchlichen Grundordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz". Zugleich verwies Luck darauf, dass diese Linie bereits mehrfach von Erzbischof Ludwig Schick öffentlich vertreten worden sei.

Ausgelöst durch die #OutInChurch-Kampagne

Die neuerliche Debatte um eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts wurde im Januar durch die Initiative #OutInCurch ausgelöst. 125 Kirchenmitarbeitende gaben sich öffentlich als queer - also als Teil einer sexuellen Minderheit - zu erkennen. Seitdem mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg wurde der Ruf nach Veränderungen lauter.

In Folge eines entsprechenden Beschlusses hatte der Würzburger Bischof Franz Jung eine Garantieerklärung abgegeben, nach der die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben der Mitarbeitenden kein Kündigungsgrund mehr sein sollen. Auch andere Bistümer, darunter Limburg, Osnabrück und Essen, äußerten sich entsprechend. Zuletzt hatten elf Generalvikare in einem offenen Brief an den Bischofskonferenz-Vorsitzenden Georg Bätzing eine Reform des Arbeitsrechts gefordert.

Um die Neufassung der Grundordnung kümmert sich seit Jahren eine Arbeitsgruppe. Laut Medienberichten wollen die Bischöfe bis Juli eine Entscheidung treffen, Paderborns Generalvikar Alfons Hardt sprach von Juni. 

Quelle:
KNA
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