Generalvikare fordern neues Arbeitsrecht

Offener Brief an Bischof Bätzing

Einen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für queere Mitarbeitende bei der katholischen Kirche fordern elf Generalvikare. Zudem soll die Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer abgeschlossen sein.

Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz ( KNA )

So heißt es in einem am Montag in Trier veröffentlichten Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Limburger Bischof Georg Bätzing.

Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz ( KNA )

Außer dem Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg haben den auf Samstag datierten Aufruf auch die Generalvikare von Berlin, Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Paderborn und Speyer sowie der deutsche Militärgeneralvikar unterzeichnet.

Appell an die Bischöfe

Wer eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine zivile Wiederheirat eingehe, dürfe künftig keine arbeitsrechtlichen Sanktionen mehr befürchten, erklärten die Generalvikare. Dies solle auch für Personen in sogenannten verkündigungsnahen Berufen gelten wie beispielsweise pastorale Mitarbeitende oder Religionslehrkräfte. In ihrem Aufruf bitten die Generalvikare die deutschen Bischöfe darum, "kurzfristig eine Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechtes herbeizuführen und auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung in der derzeit geltenden Grundordnung" zu verzichten.

Deutsche Bischöfe / © Harald Oppitz (KNA)
Deutsche Bischöfe / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Grundordnung ist arbeitsrechtlich die Basis für die rund Dreiviertelmillion Menschen, die bei der katholischen Kirche oder der Caritas beschäftigt sind. Immer wieder zu Streit führen die dort erwähnten "Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten", weil damit etwa für Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch Kündigungen begründet werden können.

Debatte durch die Initiative #OutInChurch ausgelöst

Eine Debatte um das Arbeitsrecht hatte im Januar die Initiative #OutInChurch ausgelöst, bei der sich 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer zu erkennen gaben. Das englische Wort "queer" ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe darstellen.

Dritte Synodalversammlung / © Julia Steinbrecht (KNA)
Dritte Synodalversammlung / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Seit Start der Aktion mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des katholischen Reformvorhabens Synodaler Weg wurde der Ruf nach Veränderungen laut.

Die Generalvikare unterstützen nach eigenen Worten "ausdrücklich" die Initiativen der vergangenen Wochen: "Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt."

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA