Einwanderungsgesetz für Fachkräfte tritt in Kraft

Abschluss einer jahrzehntelangen Debatte

Zum ersten Mal gilt in Deutschland ab diesem Sonntag ein Einwanderungsgesetz - zumindest für Fachkräfte. Damit kommt eine jahrzehntelange Debatte an ihr Ende. Die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz in einer kleinen Übersicht.

Autor/in:
Alexander Riedel
Flüchtling in der Ausbildung / © Sven Hoppe (dpa)
Flüchtling in der Ausbildung / © Sven Hoppe ( dpa )

Für wen gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Zuwanderer aus der EU sind davon nicht betroffen. Mit dem Gesetz soll der deutsche Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten attraktiver werden. Anders als bislang, werden vom gesetzlichen Fachkräftebegriff nicht nur Hochschulabsolventen, sondern auch Menschen mit einer Berufsausbildung umfasst. Un- oder Niedrigqualifizierte dürfen dagegen auch künftig nicht einreisen.

Allerdings werden die Möglichkeiten zur Nachqualifizierung in Deutschland erleichtert. Unter anderem aus der Opposition war immer wieder ein umfassenderes Einwanderungsgesetz gefordert worden, das nicht nur auf Fachkräfte abzielt.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fachkräfte künftig einwandern?

Viele der neuen Regeln gelten bereits für Menschen mit akademischer Qualifikation. Für diejenigen mit einer Berufsausbildung wird es künftig leichter, nach Deutschland einzureisen. So fällt auch für diese Gruppe die Begrenzung auf Berufe weg, in denen es Engpässe gibt. Die Vorrangprüfung - also die Prüfung, ob ein Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land den Job übernehmen kann - fällt ebenfalls weg. Sie kann aber bei Bedarf schnell wieder eingeführt werden. Auch Menschen mit Berufsausbildung dürfen künftig befristet für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche einreisen - vorausgesetzt, sie können ihren Lebensunterhalt sichern und sprechen ausreichend Deutsch.

Warum ist die verstärkte Gewinnung von Fachkräften überhaupt nötig?

In Deutschland herrscht in manchen Branchen und Regionen bereits ein Fachkräftemangel, etwa im IT- und im Pflegebereich oder in ländlichen Gegenden - da sind sich Wirtschaft und Regierung grundsätzlich einig.

Die Arbeitgeber drängten deswegen schon länger darauf, mehr Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zuzulassen. Ihnen gehen die jetzigen Regeln jedoch nicht weit genug. Kritiker wenden dagegen ein, dass zunächst mehr dafür getan werden müsse, das Potenzial an Arbeitskräften im Inland und in der EU zu heben.

Wie viele Fachkräfte werden kommen?

Die Bundesregierung verspricht sich durch das Gesetz einen Zuzug von Fachkräften im Umfang von bis zu 25.000 Menschen zusätzlich im Jahr.

Diese Schätzung basiert auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2017. Damals reisten rund 28.000 Fachkräfte ein; zusammen wäre das ein Zuzug von 53.000 im Jahr. Im vergangenen Jahr kam eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu dem Schluss, dass Deutschland wegen des demografischen Wandels bis 2060 jährlich rund 146.000 Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten benötige.

Kommt nun auch der immer wieder diskutierte "Spurwechsel" von der Asyl- in die Erwerbsmigration?

Regelmäßig wurde gefordert, dass dieser Wechsel für Menschen möglich sein sollte, die integriert sind und eine Arbeit haben. Zusammen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz war auch ein Gesetz mit neuen Regeln für Geduldete verabschiedet worden, das bereits seit Anfang des Jahres gilt. Seitdem gibt es die neue Beschäftigungsduldung, die aber keinen "Spurwechsel" darstellt. Wer vor dem 1. August 2018 eingereist und seit mindestens einem Jahr in Deutschland geduldet ist sowie mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann auf diesem Weg einen Aufenthaltsstatus erwerben. Nach 30 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich. Skeptiker hatten im Vorfeld befürchtet, dass die Hürden für die Beschäftigungsduldung zu hoch sind. Zahlen zur Inanspruchnahme sollen laut Bundesinnenministerium nicht vor Mitte des Jahres vorliegen. Die Regelung ist bis Ende 2023 befristet.


Quelle:
KNA
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