Kirchliche Verbände kritisieren Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Weitere Anstrengungen nötig

Zum Inkrafttreten des Einwanderungsgesetzes für Fachkräfte fordern kirchliche Verbände und Wirtschaftsexperten Nachbesserungen. Insgesamt wird das Gesetz zwar begrüßt, die Hürden für den Zuzug werden jedoch als zu hoch kritisiert.

Autor/in:
Alexander Riedel
Ein Flüchtling aus Somalia arbeitet in seinem Ausbildungsbetrieb / © Christoph Schmidt (dpa)
Ein Flüchtling aus Somalia arbeitet in seinem Ausbildungsbetrieb / © Christoph Schmidt ( dpa )

Die Caritas sieht etwa die unveränderten Regeln zum Familiennachzug als "großes Manko". Die geforderten Voraussetzungen zu Lebensunterhalt und Wohnraum führten dazu, dass Fachkräfte mit einem durchschnittlichen oder noch geringeren Einkommen ihre Angehörigen kaum nach Deutschland mitbringen oder nachholen könnten, sagte der Generalsekretär des katholischen Wohlfahrtsverbands, Hans Jörg Millies, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Recht müsse so angepasst werden, dass der Familiennachzug in der Regel möglich sei.

Das am 1. März in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den deutschen Arbeitsmarkt attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland machen. Viele Regeln, die bereits für Hochschulabsolventen gelten, werden nun auch für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung eingeführt. Dazu zählen etwa der Wegfall der Begrenzung des Zuzugs auf Mangelberufe oder die Möglichkeit, zur Arbeitsplatzsuche befristet nach Deutschland kommen zu dürfen.

Die neuen Regeln böten "faktisch nur einer relativ geringen Zahl an Menschen eine berufliche Perspektive in Deutschland", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. So sei zum Beispiel der Zuzug zur Ausbildungsplatzsuche an sehr hohe Bedingungen geknüpft und damit nur für wenige Menschen attraktiv. Auch kritisierte der Chef des evangelischen Wohlfahrtsverbands, dass die Möglichkeit für Asylsuchende, in Ausbildung oder Beruf zu kommen, durch das neue Gesetz nicht verbessert werde.

Gesetz bleibt "ausbaufähig"

Das Münchner ifo Institut erklärte, das neue Gesetz bleibe "ausbaufähig, insbesondere wenn es um Zuwanderer geht, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen". Zwar sei es richtig, dass Zuwanderer ihren Lebensunterhalt selbst sichern müssten und ihnen kein Anspruch auf Sozialleistungen zustehe. Allerdings sei die mögliche Probe-Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche zu kurz. Dies würde nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, sondern vor allem eine frühzeitige Integration ermöglichen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach indes angesichts des Mangels an Fachkräften von einem "enormen Fortschritt". Das neue Gesetz helfe ganz konkret dabei, Engpässen zu begegnen, und das nütze allen. Ähnlich äußerten sich auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Altmaier erklärte, das Gesetz werde von zahlreichen Vorhaben flankiert: So würden etwa Verwaltungsverfahren neu organisiert und Visastellen aufgestockt.

Nach Ansicht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), werden mit dem Gesetz "bereits vor der Einwanderung die Weichen auf Integration" gestellt. Als Beispiel nannte sie mehr Sprach- und Qualifikationsangebote im Herkunftsland. Damit gelinge Einwanderern das Ankommen in der Gesellschaft besser.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema