Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Einwanderungsgesetz soll Fachkräfte anlocken / © Christoph Schmidt (dpa)
Einwanderungsgesetz soll Fachkräfte anlocken / © Christoph Schmidt ( dpa )

Das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft. Nach jahrzehntelanger Debatte bringt es viele neue Regeln für die Arbeitsmigration nach Deutschland und soll die Bundesrepublik so attraktiver für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland machen. Das Gesetz führt grundsätzlich einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit Berufsausbildung umfasst. Viele der Regeln galten zuvor allein für Hochschulabsolventen.

Künftig fällt auch im Bereich der Berufsausbildung die Begrenzung des Zuzugs auf Berufe weg, in denen ein Mangel an Arbeitskräften besteht. Zudem wird auf eine sogenannte Vorrangprüfung verzichtet, also die Prüfung, ob nicht auch ein Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land den Job übernehmen kann. Auch Menschen mit Berufsausbildung dürfen künftig befrist für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche einreisen - vorausgesetzt, sie können ihren Lebensunterhalt sichern und sprechen ausreichend Deutsch.

Vorhandene Abschlüsse müssen zunächst anerkannt werden. Dafür soll die Nachqualifizierung in Deutschland erleichtert werden. Un- oder Niedrigqualifizierte dürfen hingegen auch künftig nicht einfach ins Land kommen.

Die Bundesregierung erwartet durch das Gesetz einen zusätzlichen Zuzug von Fachkräften im Umfang von bis zu 25.000 Menschen im Jahr. Immer mehr Unternehmen und Branchen in Deutschland klagen mittlerweile über einen Mangel an Bewerbern, es fehlen etwa Pflegekräfte, Ärzte, IT-Experten, Handwerker und Ingenieure. (kna/Stand 01.03.2020)