Das Bistum Speyer hat sich offen gezeigt für den Vorschlag der unabhängigen Aufarbeitungskommission, ein zentrales Personenregister bei Missbrauch und sexualisierter Gewalt einzurichten.
Eine solche Datenbank könne dabei helfen, dass Personalverantwortliche über etwaige Beschuldigungen informiert sind, teilte eine Bistumssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Das zentrale Register dürfe aber nicht nur Daten zu beschuldigten Priestern, sondern auch zu anderen, im kirchlichen Raum Beschäftigten enthalten. Besonders gehe es um Berufe in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.
Opfer- und Datenschutz achten
Entscheidend sei dabei, die geltenden Datenschutzgesetze zu achten, erläuterte die Sprecherin: "Es würde deshalb zu kurz greifen, wenn wir versuchen wollten, den Schutz der Betroffenen gegen die Datenschutzgesetzgebung zu stellen. Wir versuchen vielmehr, den Anforderungen des Opferschutzes im Rahmen des Datenschutzes gerecht zu werden." Das Bistum arbeite bereits an der Umsetzung.
Die Aufarbeitungskommission für Missbrauch und sexualisierte Gewalt hatte in ihrem in dieser Woche veröffentlichten Zwischenbericht betont, die Einrichtung eines Zentralregisters sei datenschutzrechtlich möglich. Im Zweifel müsse Opferschutz vor Datenschutz gehen.
Identifizierung und Kontrolle
Die Kommission schlug vor, die zentrale Täterdatei solle keine Details nennen, sondern nur darüber informieren, ob es bei der betreffenden Person "Erkenntnisse" zu Missbrauch gebe. Ein solches Register diene der "Identifizierung und Kontrolle entsprechender Personen", beispielsweise auch bei Bewerbungen in anderen Gemeinden, Bistümern oder im Ausland.
Die Forschung zeige, dass gerade Missbrauchstäter häufig ihren Arbeitsplatz und Wohnort wechselten. In der Vergangenheit hätten Täter erneut übergriffig werden können, weil der neue Arbeitgeber nicht über zuvor verübte Taten informiert gewesen sei, heißt es in dem Bericht. Das betreffe nicht nur Pfarrer, sondern auch sonstige Angestellte der Kirche wie Chorleiter, Pädagogen, Lehrer, Kita-Mitarbeiterinnen sowie ehrenamtlich Engagierte.
Zentraldatei soll Frühwarnsystem sein
Das Bistum erklärte nun, wenn das Register wirklich funktionieren soll, müssten darin auch Infos einfließen, die bislang nicht veröffentlicht wurden. Das Bistum könne aber nicht einfach vertrauliche Personaldaten offenlegen. "Darüber hinaus geht es uns bei einer solchen Liste gerade auch um Informationen zu Personen, die Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit begangen haben."
Solche Informationen dürften bei lebenden Personen in aller Regel aber weder veröffentlicht noch an einen großen Kreis weitergegeben werden, sagte die Bistumssprecherin. Die Kirchenleitung wolle dennoch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Art Frühwarnsystem einrichten, bei dem auch solche Informationen nicht verloren gehen. Etwa wenn jemand innerhalb des Bistums den Arbeitgeber wechselt.