Präsident Pavel sieht Vatikan bei Tschechien-Konkordat gesprächsbereit

Vom Obersten Gericht für verfassungswidrig erklärt

Tschechiens Oberstes Gericht hat Teile des Vatikan-Grundlagenvertrags für verfassungswidrig erklärt. Präsident Petr Pavel zeigt sich dennoch optimistisch für neue Verhandlungen, während die Bischofskonferenz das Urteil kritisiert.

Altstädter Ring in Prag / © dimbar76 (shutterstock)

Der Vatikan soll laut dem tschechischen Staatspräsidenten Petr Pavel bereit sein, weiter über den Grundlagenvertrag zwischen Tschechien und dem Heiligen Stuhl zu verhandeln. 

Das Oberste Gericht in Brünn hatte Anfang April Teile der Übereinkunft für verfassungswidrig erklärt. Es liege am Vatikan, sich eingehender mit dem Spruch des Gerichtshofs vertraut zu machen und gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der beanstandeten Bestimmungen vorzulegen, sagte Pavel laut tschechischen Medienberichten bei einem Besuch im Bezirk Pardubitz.

Zuversicht über die Verhandlungsbereitschaft des Heiligen Stuhls habe ihm auch der scheidende päpstliche Nuntius in Tschechien, Erzbischof Jude Thaddeus Okolo, signalisiert, so Pavel. Okolo, der in diesen Wochen als Vatikanbotschafter nach Haiti wechselt, war am Montag von Pavel zu einem Abschiedsbesuch empfangen worden. 

Weniger Chancen für weitere Gespräche über den Grundlagenvertrag sah zuletzt hingegen der designierte Prager Erzbischof Stanislav Pribyl. Seiner Meinung nach sei die Angelegenheit leider abgeschlossen, sagte Pribyl zu Wochenbeginn im Interview der Nachrichtenagentur CTK. Ihm sei kein zwischenstaatlicher Vertrag bekannt, der "auseinandergenommen und neu verhandelt" worden wäre.

Strittig: Beichtgeheimnis und Archive

Das tschechische Verfassungsgericht hatte zwei Teile des noch nicht in Kraft getretenen Grundlagenvertrags für verfassungswidrig erklärt. Darin geht es um den Schutz des Beichtgeheimnisses und den Zugang zu kirchlichen Archiven. Nach Worten von Gerichtspräsident Josef Baxa verhindert dies vorerst die Ratifizierung des Vertrags. Die Tschechische Bischofskonferenz kritisierte das Urteil, erklärte aber, die Entscheidung zu respektieren und als bindend anzuerkennen.

Der Grundlagenvertrag sollte in insgesamt 16 Artikeln den rechtlichen Status und die Tätigkeitsfelder der katholischen Kirche in Tschechien regeln. Präsident Pavel hatte vor einem Jahr die für ein Inkrafttreten notwendige Unterzeichnung des Ratifizierungsdokuments verweigert, nachdem Kritiker das Verfassungsgericht angerufen hatten. Zuvor hatten beide Parlamentskammern den Vertrag gebilligt. Er war nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl im Oktober 2024 vom damaligen Ministerpräsidenten Petr Fiala und Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnet worden.

Kirche in Tschechien

In der Tschechischen Republik bekennt sich nur noch eine Minderheit der Bevölkerung zu einer Religionsgemeinschaft. 2018 bezeichnete sich laut Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Stem noch jeder vierte tschechische Bürger als gläubig, jeder dritte dagegen als Atheist. Zu den Gläubigen rechneten sich demnach häufiger Frauen, Personen über 45 Jahre sowie Bürger kleinerer Gemeinden.

Altstädter Ring in Prag / © dimbar76 (shutterstock)
Quelle:
KNA