Im Münchner Prozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt zeichnet sich immer mehr ein mildes Urteil ab. Nach einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch stellte der Vorsitzende Richter am Dienstag den beiden Angeklagten eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und acht Monaten in Aussicht. Eine vollständige Verständigung wurde aber noch nicht erzielt.
Vergangene Woche hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Darin war noch von bis zu zwei Jahren Haft zumindest für einen der beiden Angeklagten die Rede. Die meisten Untreuevorwürfe und damit den schwerwiegendsten Teil der Anklage hat das Gericht ausgeklammert. Offenbar ist die Beweislage zu dürftig.
Die Männer müssten aber gestehen, dass in ihren Geschäftsbeziehungen zulasten des Bistums Eichstätt in vier Fällen Bestechungsgeld geflossen ist.
Strafanzeige vor neun Jahren
Durch eine Strafanzeige im Sommer 2017 hatte der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke den Fall zum Gegenstand für die Justiz gemacht. Angeklagt sind ein mit ihm gut bekannter ehemals leitender Mitarbeiter der Finanzkammer des Bistums sowie ein norddeutscher Geschäftspartner. Dieser vermittelte Geldanlagen auf dem US-Immobilienmarkt und war zugleich selbst als Projektentwickler dort tätig.
Beide Männer waren maßgeblich daran beteiligt, dass das Bistum zwischen 2014 und 2016 fast 60 Millionen US-Dollar aus seinem Vermögen in Darlehen steckte. Mit dem Geld sollten vorwiegend für Gewerbetreibende interessante Grundstücke erschlossen, bebaut und gewinnbringend weiterverkauft werden. Nur etwas mehr als 35 Millionen Dollar sind laut Bistumsangaben bisher zurückgeflossen. Dafür habe ein hoher einstelliger Millionenbetrag für Anwälte und Berater aufgewendet werden müssen.
Statt Erträge in Höhe von 20 Millionen Dollar einzufahren, ist dem Bistum so ein Verlust von mehr als 30 Millionen entstanden. Der angeklagte norddeutsche Geschäftsmann sagte in einer Verhandlungspause, ohne die Anzeige wären heute alle Beteiligten froh und glücklich, denn dann hätten die Projekte wie geplant erfolgreich mit Gewinn abgeschlossen werden können.
Hausaufgaben für den nächsten Bischof
Hanke war vor einem Jahr vorzeitig aus dem Bischofsamt ausgeschieden. Zuvor hatte er die Zuständigkeiten in der Bistumsverwaltung neu geordnet. Vermögensanlagen dürfen seither nur noch externe Dienstleister unter Aufsicht weiterer Finanzexperten tätigen.
Selbst wenn bald das Urteil fällt: Der in den nächsten Wochen erwartete neue Eichstätter Bischof wird auch noch mit dem Finanzskandal zu tun haben. Er muss unter anderem darüber entscheiden, ob das Bistum Regressansprüche gegen Beteiligte zivil- oder kirchenrechtlich einleitet oder weiterverfolgt. Zu ihnen zählt auch der einstige Finanzdirektor. Der Geistliche war im Strafprozess nur als Zeuge geladen. Aber alle strittigen Darlehensverträge tragen auch seine Unterschrift.
Der Verteidigung des ehemals leitenden Mitarbeiters der bischöflichen Finanzkammer ist es wichtig, dass ihr Mandant sich keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht habe. Laut Aussage seines damaligen Vorgesetzten hatte er bei der Anbahnung der Vermögensanlagen vollständig im Rahmen des Erlaubten agiert und ihn auch nicht getäuscht.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.