Leo XIV. hat am Freitag den neuen Chef der Päpstlichen Kinderschutz-Kommission, Erzbischof Thibault Verny, empfangen.
Laut dem Portal Vatican News überreichte Verny dem Papst den zweiten Jahresbericht über Richtlinien und Verfahren zum Schutz vor Missbrauch in der katholischen Kirche. Der Erzbischof von Chambéry in Savoyen war im Juli zum Nachfolger des US-Kardinals Seán Patrick O'Malley ernannt worden.
Initiative von Papst Franziskus
Die Päpstliche Kinderschutzkommission wurde 2014 auf Initiative von Papst Franziskus (2013-2025) eingerichtet. Der seit 2022 erstellte Bericht soll die Schutzkapazitäten der Ortskirchen bewerten und praktische Empfehlungen auf Grundlage der konkreten Erfahrungen verschiedener kirchlicher Regionen geben.
Am Donnerstag hatte Leo XIV. die Bischöfe ermahnt, Vorwürfe sexuellen Missbrauchs durch Geistliche nicht zu vertuschen, sondern umgehend zu behandeln.
"Sie können nicht in die Schublade gesteckt werden", sagte er, sondern "müssen mit Barmherzigkeit und wahrer Gerechtigkeit angegangen werden, sowohl gegenüber den Opfern als auch gegenüber den Beschuldigten".
Keine Form des Missbrauchs tolerieren
Verny erklärte nach der Audienz, die Kommission wolle die Vision des Papstes vorantreiben, "in der gesamten Kirche eine Kultur der Prävention zu verankern, die keine Form von Missbrauch toleriert: weder Macht- oder Autoritätsmissbrauch noch Missbrauch des Gewissens oder der Spiritualität noch sexuellen Missbrauch", heißt es in einer auf der Website der Kommission veröffentlichten Mitteilung.
Zur Aufgabe der Kommission zähle neben der Entwicklung von Schutzmaßnahmen und dem Verfassen des Jahresberichts auch die sogenannte Memorare-Initiative, so der französische Erzbischof.
Sie solle die Zusammenarbeit mit Ortskirchen in aller Welt bei der Ausbildung und dem Aufbau von Kapazitäten für die Prävention und den Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen fördern.
Vordringlich gehe es um die Begleitung von Betroffenen, um Präventionsmaßnahmen sowie um angemessene, rechtzeitige Reaktionen auf Missbrauchsvorwürfe in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht.