Georg Bier, geboren 1959 in Düsseldorf, war von 2004 bis 2024 Professor für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Universität Freiburg.
Nach seinem Studium der Katholischen Theologie und der Mathematik an der Universität Bonn (1979-1985) und seinem Ersten Staatsexamen für das Lehramt der Sekundarstufen II/I, arbeitete Bier zunächst als Wissenschaftliche Hilfskraft am Kirchenrechtlichen Seminar der Universität Bonn (1985-1989), bevor er für vier Jahre Pastoralassistent und Pastoralreferent (1991) im Bistum Osnabrück sowie gleichzeitig Untersuchungsrichter und Ehebandverteidiger (1992) am Bischöflichen Offizialat Osnabrück wurde. 1990 wurde Bier zum Dr. theol. mit einer Dissertation zum Thema "Psychosexuelle Abweichungen und Ehenichtigkeit" promoviert.
Anfang der 1990er Jahre absolvierte der Theologe das Aufbaustudium "Lizentiat im Kanonischen Recht" an der Universität Münster und war ein Jahr lang als Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Limburg tätig. Im Jahr 1994 wurde er zum Lic.iur.can. promoviert, mit einer Dissertation zum Thema "Probleme der Anwendung des dolus in der Rechtsprechung".
2001 habilitierte er sich für das Fach Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn mit der Arbeit "Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von 1983". Im Anschluss erhielt er Lehraufträge am Fachbereich Theologie der Universität Frankfurt und am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen.
Bier war mehrmals Studiendekan der Theologischen Fakultät an der Universität Freiburg und gewann 2008 den Universitätslehrpreis der Uni.
Von 2004 bis zu seinem Ruhestand im Oktober 2024 war Bier Ordinarius für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg. Seit 2005 war er nebenamtlich Diözesanrichter am Erzbischöflichen Offizialat Freiburg sowie von 2017 bis 2023 nebenamtlich Richter am Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz.