Schweizergarde

Schweizergardisten / © Stefano dal Pozzolo/Romano Siciliani (KNA)
Schweizergardisten / © Stefano dal Pozzolo/Romano Siciliani ( KNA )

Die Schweizergarde ist die militärische Schutztruppe der Päpste. Hauptaufgabe der Garde mit ihrer Sollstärke von künftig 135 Mann ist, über die Sicherheit der Person und der Residenz des katholischen Kirchenoberhaupts zu wachen. Zudem begleiten Gardisten den Papst auf Reisen, kontrollieren die Eingänge zum Vatikanstaat und nehmen Ordnungs- und Ehrendienste wahr. Während ihrer mindestens 26-monatigen Dienstzeit sind die Gardisten Bürger des Vatikanstaates. 

Mitglied der Garde können nur katholische Männer werden, die in ihrer Schweizer Heimat Militärdienst geleistet haben und einen untadeligen Ruf besitzen. Wer Hellebardier wird, sollte eine Richtgröße von 1,74 Meter haben, muss jünger als 30 Jahre und unverheiratet sein. Länger gediente Gardisten dürfen heiraten.

Auf Ersuchen von Papst Julius II. (1503-1513) wurden 1505 in Luzern und Zürich die ersten Söldner zu seiner Bewachung rekrutiert. Sie zogen nach Rom und präsentierten sich am 22. Januar 1506 dem Papst. Als historische Heldentat und eigentliche Geburtsstunde der Truppe gilt der Kampf gegen die plündernden Söldner von Kaiser Karl V. beim "Sacco di Roma" 1527. Damals starben 147 Gardisten bei der Verteidigung von Papst Clemens VII. (1523-1534).

Traditionell werden die neuen Rekruten am 6. Mai vereidigt. Der Dienstschwur der Gardisten lautet: "Ich schwöre, treu, redlich, und ehrenhaft zu dienen dem regierenden Papst N.N. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern und mich mit ganzer Kraft für sie einzusetzen, bereit, wenn es erheischt sein sollte, für Ihren Schutz selbst mein Leben hinzugeben. Ich übernehme dieselben Verpflichtungen gegenüber dem Kollegium der Kardinäle während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles. Ich verspreche überdies dem Herrn Kommandanten und meinen übrigen Vorgesetzten Achtung, Treue und Gehorsam. Ich schwöre es, so wahr mir Gott und unsere heiligen Patrone helfen." (kna / 27.03.20)