Keine einheitlichen Corona-Regeln bei Gottesdiensten

Zutritt zu Gottesdiensten in Corona-Zeiten

Im katholischen Marien-Dom in Hamburg gilt ab sofort bei fast allen Sonntagsgottesdiensten die 2G-Regel. Für die Weihnachtsgottesdienste im Dom von Münster braucht man einen 3G-Nachweis.

Gottesdienstbesucher mit Maske / © Lars Berg (KNA)
Gottesdienstbesucher mit Maske / © Lars Berg ( KNA )

Für fast alle Sonntagsgottesdienste im katholischen Marien-Dom in Hamburg gelten ab sofort die 2G-Regeln. Zu den Messfeiern am Vorabend um 18.15 Uhr, um 10.00 Uhr und zur Abendmesse um 18.15 Uhr sind nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder Genesene zugelassen, wie die Domgemeinde am Freitag mitteilte. Ausnahme sei der Sonntagsgottesdienst um 8.30 Uhr, zu dem auch Getestete eingelassen würden. Auch für die Werktagsgottesdienste gelte die 3G-Regel. Ziel der Maßnahme sei eine maximale Sicherheit vor Infektionen im Gottesdienst.

Alle katholischen Gottesdienste mindestens unter 3G

Im Erzbistum Hamburg müssen seit Montag alle katholischen Gottesdienste mindestens unter 3G-Bedingungen gefeiert werden. Zugleich dürfen die Kirchengemeinden in Eigenregie entscheiden, ob sie einzelne Feiern nach dem 2G-Modell anbieten. Letztere erlauben eine größere Gestaltungsfreiheit. Trotzdem empfiehlt das Erzbistum auch bei den 2G Gottesdiensten Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten.

3G-Nachweis für Weihnachtsgottesdienste im Dom von Münster

Die großen Weihnachtsgottesdienste im Dom von Münster finden in diesem Jahr unter der 3G-Regelung statt. Sie betrifft an Heiligabend die Pontifikalvesper um 15.00 Uhr, die Christmetten um 17.00 Uhr und um 23.00 Uhr sowie die  Messfeier am Ersten Weihnachtstag um 10.00 Uhr, wie das Bistum Münster am Freitag mitteilte. Zu den Gottesdiensten hätten maximal 500 angemeldete Personen Zutritt, die von Covid-19 genesen oder vollständig geimpft sind oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können. Die entsprechenden Nachweise müssten beim Eintritt in den Dom vorgezeigt werden.


Quelle:
KNA
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