NRW-Bistümer sehen Gottesdienste ohne Beschränkungen als verantwortbar

"Die Situation ist sehr unterschiedlich"

Überwiegend wird in der kommenden Woche im öffentlichen Bereich die 2G-Regelung eingeführt. Doch gilt das auch für die Gottesdienste - insbesondere an Weihnachten? Antonius Hamers ist skeptisch, was einheitliche Regelungen angeht.

3G in Gottesdiensten / © Heide Pinkall (shutterstock)

DOMRADIO.DE: Es gibt Landesregierungen, die für Gottesdienstbesucher mindestens die Testung vorschreiben, zum Beispiel in Sachsen oder auch in Rheinland-Pfalz. Wie frei sind die Kirchen denn wirklich in ihrer Entscheidung?

Dr. Antonius Hamers (Katholisches Büro NRW): In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass es nach wie vor in der Coronaschutzverordnung so geregelt ist, dass die Kirchen einen eigenen Gestaltungsfreiraum für die Regeln in ihren Gottesdiensten haben. Allerdings müssen sich die Regeln insgesamt an dem Niveau der Coronaschutzverordnung orientieren.

So steht es in der derzeitigen Coronaschutzverordnung, die jetzt aber gerade neu überarbeitet wird. Und wir müssen dann schauen, was die Regeln in Nordrhein-Westfalen für die Zukunft in unseren Gottesdiensten bringen werden.

DOMRADIO.DE: Wenn jetzt in NRW flächendeckend 2G eingeführt wird, sehen Sie dann auch diese Regel bei Gottesdienstbesuchen als notwendig?

Hamers: Es gibt ja durchaus noch Bereiche, in denen die 3G-Regel gilt; also im öffentlichen Nahverkehr oder am Arbeitsplatz. Insofern hoffe ich darauf, dass die Regeln, die wir bislang angewandt haben, nämlich bei Gottesdiensten, bei denen eine erhöhte Nachfrage da ist, insbesondere jetzt bei den Weihnachtsgottesdiensten, wir 2G oder 3G anwenden können, dass wir also nicht ganz alleine auf 2G festgelegt werden.

Das ist im Moment meine Hoffnung oder mein Wunsch. Das ist abgesprochen mit den fünf Bistümern. Das habe ich der Staatskanzlei auch so vorgetragen. Wie die Staatskanzlei damit umgeht und ob sie sagt, dass auch ein 2G oder 3G bei erhöhter Nachfrage dem Niveau der Coronaschutzverordnung zukünftig entspricht, müssen wir jetzt abwarten.

Uns ist wichtig, dass wir neben diesen 2G- und 3G-Gottesdiensten auch weiterhin Gottesdienste anbieten können, bei denen kein 2G und kein 3G gilt. Das halten wir auch für verantwortbar. Ich habe gerade zum Beispiel heute Morgen die Messe hier im Dom in Münster gefeiert. Im großen Dom sind vielleicht 20 Leute, wenn es hochkommt, die sich weit verteilen. Ich glaube, da ist es verzichtbar, die Menschen extra zu kontrollieren, ob sie jetzt getestet, geimpft oder genesen sind.

DOMRADIO.DE: Aber wenn Sie sagen, 2G oder 3G, dann hätten wir wieder diesen Flickenteppich, der ja in der großen Bundespolitik immer wieder kritisiert wird, weil keiner dann so richtig durchblickt, was wo gilt. Kann man nicht beispielsweise sagen, 2G ohne Ausnahme?

Hamers: Ich bin kein Freund von einer bundeseinheitlichen Regel und ich bin auch kein Freund davon, alles über einen Leisten zu schlagen. Selbst in Nordrhein-Westfalen ist die Situation sehr, sehr unterschiedlich. Wir haben sehr hohe Inzidenzen zum Beispiel in Köln oder auch teilweise in Ostwestfalen, aber wir haben deutlich niedrigere Inzidenzen hier im Münsterland oder auch im Sauerland.

Insofern finde ich es ungerecht, überall die gleichen Regeln anzuwenden, wenn die Gefahrensituation deutlich unterschiedlich ist. Wir haben eine ganz andere Situation als in Sachsen. Insofern fände ich es - offengestanden - Irrsinn, wenn für die ganze Bundesrepublik überall die gleichen strengen Regeln gälten.

DOMRADIO.DE: Jetzt gibt es auch Kirchengemeinden, die zwei Regelungen haben. Im Gottesdienst sitzt man in einer Ecke ohne Beschränkung, aber mit Abstand. In der anderen Ecke der Kirche gilt 2G. Was ist denn damit?

Hamers: Eigentlich ist vorgesehen, dass jeweils in einem Raum auch nur eine Regel gelten kann. So ist jedenfalls die Logik der Coronaschutzverordnung.

Das Interview führte Carsten Döpp.


Quelle:
DR
Mehr zum Thema