Wie das Erbe der Päpste geregelt wurde

Alles für die Kirche?

Mit dem Konklave beginnt am Mittwoch das Ringen um das spirituelle Erbe des verstorbenen Papstes. Wie es aber mit dem materiellen Erbe der Päpste aussah und warum dieses teils abgelehnt wurde, erklärt Vatikan-Experte Ulrich Nersinger.

Autor/in:
Carsten Döpp
Kardinal Kevin Joseph Farrell (m.), Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche, drückt einen Siegel auf den Sarg mit dem Leichnam von Papst Franziskus in der Basilika Santa Maria Maggiore, am 26. April 2025 in Rom / © Vatican Media/Romano Siciliani (KNA)
Kardinal Kevin Joseph Farrell (m.), Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche, drückt einen Siegel auf den Sarg mit dem Leichnam von Papst Franziskus in der Basilika Santa Maria Maggiore, am 26. April 2025 in Rom / © Vatican Media/Romano Siciliani ( KNA )

DOMRADIO.DE: Kann ein Papst frei über sein Vermögen verfügen? 

Vatikanexperte und Buchautor Ulrich Nersinger. (EWTN)
Vatikanexperte und Buchautor Ulrich Nersinger. / ( EWTN )

Ulrich Nersinger (Journalist und Vatikan-Experte): Das kann er, denn der Papst ist ja im Grunde der Herr des Kirchengesetzes und verfügt über alle Autorität, was die rechtlichen Angelegenheiten im Vatikanstaat betreffen.

DOMRADIO.DE: War das immer schon so? 

Nersinger: Im Grunde ja. Also wenn man in die Vergangenheit zurückschaut, ist das natürlich etwas kompliziert. Wir stellen den Tenor fest, dass der Papst frei ist, was sein Vermögen angeht, wenn er überhaupt ein Vermögen besaß. Da muss man sich eigentlich jedes einzelne Pontifikat anschauen. 

DOMRADIO.DE: Es gab ja Päpste aus sehr reichen Familien, die sich auch während ihrer Zeit als Papst weiter bereicherten. Haben die ihr Erbe einfach der Kirche überlassen? 

Nersinger: Oftmals war es schon so, dass die Päpste dafür gesorgt haben, dass die Kirche der Hauptgenießer ihres Vermögens war oder davon, was noch als Vermögen da war. Das sehen wir auch bis in die jüngste Zeit, denken wir an Pius XII., der von 1939 bis 1958 regierte. Der kam aus einer relativ reichen Familie. Er hat sein gesamtes Vermögen, das er noch hatte und was ihm auch noch von der Familie zustand, dem Heiligen Stuhl vermacht. 

DOMRADIO.DE: Wie hat Johannes Paul II. zum Beispiel seinen Nachlass geregelt? 

Ulrich Nersinger

"Das zeigt, dass der Papst keine Reichtümer angehäuft hat."

Nersinger: Da haben wir ausführliche Bestimmungen. Er schreibt ja auch, dass er keinen Besitz irgendwelcher Art hinterlässt, für die Anweisungen nötig wären. Was die Dinge des täglichen Gebrauches betraf, die ihm gedient haben, bat er darum, sie so zu verteilen, wie es angemessen erschien. Er erwähnte dann seinen Sekretär, der dafür Sorge tragen sollte. Ich denke, das zeigt, dass der Papst keine Reichtümer angehäuft hat und auch darüber nicht zu verfügen brauchte. 

DOMRADIO.DE: Anders liegt der Fall bei Benedikt XVI., er durfte vererben, weil er emeritiert war, oder? 

Nersinger: Ja, er konnte vererben, auch da gab es kein Hindernis. Aber da gab es andere Probleme. Erzbischof Gänswein hat mitgeteilt, dass der Papst fünf materielle Erben hatte, alle aus der Familie, die noch finanzielle Erbteile hätten antreten können. Aber das haben sie nicht getan, weil sie eine gewisse Angst hatten. Es gab ja Vorwürfe gegen Benedikt XVI. als Erzbischof von München und Freising, dass er Missbrauchstäter geschützt haben soll. Die Familie fürchtete sich, das Erbe anzutreten, dass sie belangt werden könnte und dass man gerichtlich gegen sie vorgeht. 

DOMRADIO.DE: Deshalb hat die Familie das Erbe tatsächlich ausgeschlagen?

Ulrich Nersinger

"Dann hat man lieber auf alles verzichtet."

Nersinger: Ich denke, da war eine gehörige Portion Angst dahinter, dass man belangt werden könnte, dass Missbrauchsopfer dann eine Klage einreichen würden und dann hat man lieber auf alles verzichtet. 

DOMRADIO.DE: Wie ist das jetzt bei Papst Franziskus? Er hat eine Schwester in Argentinien, einen Neffen, der Krankenpfleger ist und die Reise zur Beerdigung seines Onkels aus eigener Tasche nicht finanzieren konnte. Könnte da ein Erbe fließen? 

Nersinger: Darüber sind wir kaum informiert, wie das geregelt sein soll, ob es da interne Verfügungen oder mündliche Absprachen gab. In der Regel ist es so, dass die Privatsekretäre über gewisse Sachen verfügen können. 

In meiner Studienzeit wurde ich beispielsweise gebeten, ob ich nicht Reliquien von Johannes XXIII. besorgen könnte. Dann habe ich mich an den damaligen Privatsekretär gewandt, Erzbischof Capovilla. Der hat mir dann Teile der päpstlichen Soutane zugeschickt. Die Privatsekretäre haben immer gewisse Sachen von ihren Herren bekommen. Das konnten Kleidungsstücke oder irgendwelche Bücher gewesen sein. Und das konnten sie nach ihrem Gutdünken verteilen. 

DOMRADIO.DE: Das wird jetzt bei Franziskus auch so sein, also Armbanduhr, Fotos oder Erinnerungsstücke?

Nersinger: Ja, ich denke, man wird sich mit der Familie in Verbindung setzen und man wird dann gewisse Sachen der Familie übergeben, weil das doch üblich ist und auch gewissen moralischen Forderungen entspricht. 

Das Interview führte Carsten Döpp.

Quelle:
DR

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