Warum Menschenrechte mit dem Tod nicht enden

Fachleute fordern mehr Achtung

Friedhöfe werden zerstört und Bestattungsrituale verboten. Dies sei eine grundlegende Verletzung der Menschenrechte, betonten Fachleute. Die Menschenwürde gelte über das Lebensende hinaus und Verstöße müsse man ahnden.

Grablichter brennen auf beschädigten Gräbern / © Harald Oppitz (KNA)
Grablichter brennen auf beschädigten Gräbern / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Menschenrechte umfassen auch "funeral rights" – also Rechte rund um Tod und Gedenken. Das betont die UN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Nazila Ghanea. 

Ein problematischer Umgang damit zeige sich jedoch Tag für Tag, sagte die Diplomatin bei einer Veranstaltung der Hilfswerke Renovabis und missio Aachen sowie der Deutschen Kommission Justitia et Pax. Ein entsprechender Bericht war im vergangenen Monat vorgestellt worden.

Es handle sich nicht um ein theoretisches Problem, sagte Ghanea: In einer der herausforderndsten Situationen des Lebens würden grundlegende Rechte verletzt. Es brauche Instrumente, um sicherzustellen, dass Menschen ihrem Glauben entsprechend bestattet werden beziehungsweise und um ihre Toten trauern zu können – und um Verstöße zu ahnden.

Wenn Menschen noch nach dem Tod verfolgt werden

Der Umgang mit den Toten sagt nach Worten von Renovabis-Hauptgeschäftsführer Thomas Schwartz auch immer etwas darüber aus, wie eine Gesellschaft das Leben versteht. Dies sei vielerorts in Gefahr, wenn etwa Friedhöfe zerstört, Gräber geschändet oder Bestattungsrituale verboten würden. Im Zusammenhang mit Flucht und Krieg fänden viele Menschen nicht einmal ein Grab, mahnte Schwartz.

Thomas Schwartz im Gebet (DR)
Thomas Schwartz im Gebet / ( DR )

Missio-Chef Dirk Bingener fügte hinzu, dass viele Menschen einen sehr persönlichen Zugang zu diesem Thema hätten – umso wichtiger sei der Austausch. Bernd Hirschberger von Justitia et Pax nannte Beispiele für Verfolgung über den Tod hinaus: So seien in China traditionelle Friedhöfe uigurischer Muslime auf staatliche Anordnung zerstört worden. Doch auch in Deutschland seien allein 2024 insgesamt 39 jüdische Friedhöfe Opfer von Übergriffen geworden.

Ebenso stelle sich hierzulande die Frage, wie sich die Gesellschaft um Menschen kümmere, die allein gestorben seien, mahnte Hirschberger: Rund 1.000 Menschen würden inzwischen jährlich "von Amts wegen" beigesetzt, weil sich keine Angehörigen kümmern könnten oder wollten. Ebenso sei es eine Herausforderung, religionssensible Aspekte bei Naturkatastrophen oder Epidemien zu beachten.

Verstorbene seien kein Müll

Einen Anstieg antisemitischer Grabschändungen auf jüdischen Friedhöfen in Deutschland in den vergangenen Jahren verurteilte der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel (CDU): "Was für eine Schande." Verstorbene seien kein Müll, der einfach entsorgt oder gar weggeschmissen werden könne. Die Menschenwürde gelte vielmehr über das Lebensende hinaus. Es gelte, dieses Thema aus einem gewissen Schattendasein zu lösen.

Menschenrechte

Menschenrechte sprechen jeder Person die gleichen Rechte und Freiheiten zu - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung oder politischer Haltung. Sie gelten von Geburt an und können nicht verwirkt werden. Als Basis gilt die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", die von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 als politische Willenserklärung verabschiedet wurde. An diesen wichtigen Meilenstein erinnert alljährlich der Tag der Menschenrechte

Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner (dpa)
Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner ( dpa )
Quelle:
KNA