Menschenrechte

Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner (dpa)
Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner ( dpa )

Menschenrechte sprechen jeder Person die gleichen Rechte und Freiheiten zu - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung oder politischer Haltung. Sie gelten von Geburt an und können nicht verwirkt werden. Als Basis gilt die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", die von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 als politische Willenserklärung verabschiedet wurde. An diesen wichtigen Meilenstein erinnert alljährlich der Tag der Menschenrechte

48 der damals 56 Mitgliedsländer stimmten damals für die Erklärung, die unter dem Schock des Nazi-Terrors und des Zweiten Weltkriegs entstanden war. Sechs kommunistische Staaten sowie Südafrika und Saudi-Arabien enthielten sich der Stimme.

Ideengeschichtlich wurzeln sie in der europäischen Aufklärung des 18. Jahrhunderts, vor allem in der amerikanischen Revolution von 1776 und in der französischen Revolution von 1789 wurden sie zu einem entscheidenden politischen Faktor.

Im Vorwort der Erklärung von 1948 werden die Menschenrechte als "gemeinsames Ideal" der Länder und als Grundlage von "Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt" bezeichnet. Das leitende Prinzip ist die Menschenwürde. Im ersten der 30 Artikel steht daher: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."

Die Erklärung ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber Normen für unveräußerliche Schutzrechte und Freiheiten, die für alle Menschen überall auf der Welt gelten sollen. Sie umfasst politische und bürgerliche Rechte wie das Diskriminierungs- und das Folterverbot, das Recht auf Gleichheit und Meinungsfreiheit oder die Unschuldsvermutung im Strafverfahren.

Zudem gibt es wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder das Recht auf Selbstbestimmung, Bildung und Arbeit sowie das Recht auf Glaubens-, Presse- und Meinungsfreiheit.

Nachträglich wurden auch Gruppenrechte abgeleitet, darunter das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Recht auf Entwicklung, Frieden, eine saubere Umwelt oder Kommunikation. 

Die Erklärung wurde nicht vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet und ist daher nicht rechtsverbindlich. 1966 verabschiedeten die UN den Zivil- und den Sozialpakt. Beide traten 1976 in Kraft und sollten den Status der Menschenrechte stärken.

Darüber hinaus haben in Europa 47 Staaten die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, deren Umsetzung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüft. Im Unterschied zu Menschen- sind die Bürgerrechte an den Status als Staatsbürger eines Landes gekoppelt. In den Verfassungen vieler Staaten sind die Menschenrechte verankert, auch im Grundgesetz der Bundesrepublik. 

Völkerrechtliche Abkommen gibt es etwa auch zu Kinderschutz, Folterverbot und Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse oder Geschlecht. Trotzdem werden Menschenrechte weltweit weiter verletzt. Männer und Frauen werden willkürlich verhaftet, gefoltert und hingerichtet. Kriegsparteien setzen Hunger und Vergewaltigungen gezielt als Waffen ein. Millionen Kinder müssen unter grausamen Bedingungen arbeiten.

Mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der im Juli 2002 seine Arbeit aufnahm, begann ein neues Kapitel im Schutz der Menschenrechte: Erstmals existiert ein ständiges Tribunal, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden soll. 

(KNA/epd, 31.08.2023)