Angst, Sorge, Hilflosigkeit - diese Gefühle durchleben wegen des Ukraine-Kriegs gerade deutsche Paare, die mithilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen möchten. So erzählt es der Hamburger Anwalt Marko Oldenburger, der Wunschelternpaare berät. Oldenburger arbeitet bei der Kanzlei Rose & Partner, nach eigenen Angaben eine der führenden Kanzleien rund um das Thema Leihmutterschaft. Derzeit gebe es unter seinen Mandanten zwischen 15 und 20 deutsche Elternpaare, die Hilfe einer ukrainischen Leihmutter in Anspruch nehmen.
Vor allem diejenigen, deren Leihmutter gerade mit ihrem Kind schwanger ist oder deren Kind in den vergangenen Wochen geboren wurde, haben große Sorgen. Bei den einen steht der Schutz von Kindern und schwangeren Leihmüttern im Vordergrund, bei den anderen die Abholung der Neugeborenen. Die Kinder nach Deutschland zu bringen, sei gerade schwierig, sagt Oldenburger, der bei der Vorbereitung solcher Transporte hilft. Es gebe derzeit nur eingeschränkt behördliche Unterstützung in der Ukraine, etwa bei der Ausstellung von Geburtsurkunden.
Ein Mandantenpaar sei derzeit in der Hauptstadt Kiew, um ihr Kind abzuholen und plane nun den Rückweg, berichtet der Anwalt. Doch für die Einreise in die EU fehlen wichtige Dokumente wie ein vorläufiger Pass für das Kind.
Mutterschaft muss in Deutschland anerkannt werden
Wer sich für eine Leihmutterschaft im Ausland entscheidet, muss nach der Geburt des Kindes die Elternschaft in Deutschland anerkennen lassen. Denn nach deutschem Recht ist die Mutter jene Frau, die das Kind geboren hat. In der Ukraine hingegen gelten die Wunscheltern als Eltern des Kindes und stehen auch in der Geburtsurkunde.
Wer die Elternschaft in Deutschland anerkennen lassen möchte, hat zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Wunschvater seine Vaterschaft bei der deutschen Botschaft mit Zustimmung der Leihmutter anerkennen, damit dem Kind ein vorläufiger deutscher Pass ausgestellt werden kann. Später adoptiert die deutsche Wunschmutter dann ihr Stiefkind.
Alternativ gibt es seit 2021 auch die Möglichkeit, dass per ukrainischem Gerichtsentscheid die rechtliche Abstammung des Kindes von den Wunscheltern festgestellt wird. Dieses Urteil wird dann in Deutschland rechtlich anerkannt, sodass Mutter und Vater ihre Elternschaft legalisiert bekommen.
Abholung trotz Krieg nur über genetische Verwandtschaft
Durch den Krieg arbeiten Behörden und Gerichte derzeit nicht wie sonst, wie Oldenburger sagt. Auch die deutsche Botschaft ist nicht besetzt. Damit Eltern ihr Neugeborenes ohne Geburtsurkunde und Urkunde der anerkannten Vaterschaft mit nach Deutschland nehmen können, können sie die genetische Verwandtschaft nachweisen. "Um das Kind aus Sicht des deutschen Rechts dem Vater korrekt zuordnen zu können, braucht es einen genetischen Abstammungsnachweis, die die Kliniken auch machen", erklärt der Anwalt.
Die Abholung wird fast immer mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt. Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) bemüht sich das Auswärtige Amt um flexible Lösungen. Das Amt stehe mit einer zweistelligen Zahl an betroffenen Familien in engem Kontakt.
Auch wirtschaftlicher Hintergrund
Unter Oldenburgers Mandanten ist auch ein Paar, das die Leihmutter aus der Ukraine nach Deutschland geholt hat. Auch das sei sehr schwierig, weil die Agenturen in der Ukraine das zum Teil nicht wollten und die Frauen unter Druck setzten. "Mutmaßlich wird befürchtet, dass durch die Reise in einen EU-Mitgliedstaat Details über das Leihmutterschaftssystem in der Ukraine berichtet werden, die den Wirtschaftszweig möglicherweise diskreditieren", sagt Oldenburger.
Für ihn gibt es kaum Argumente, die dagegen sprechen. Die Familien hätten die Agenturen meist schon bezahlt. Bei einer Geburt in Deutschland gelte die Leihmutter als rechtliche Mutter. Der Vater könnte allerdings die Vaterschaft schon vor der Geburt notariell anerkennen. Damit werde das Verfahren vielleicht sogar einfacher, so der Anwalt. Danach folge dann eine Stiefkindadoption.
In der Regel kein Kontakt zwischen Mutter und Leihmutter
Die Sorge um Kinder und Leihmütter bekomme auch Nahrung dadurch, dass die Agenturen und Sachbearbeiter äußerst schleppend auf Anfragen reagierten. Hilfsangebote würden von den Agenturen und Kliniken ignoriert. Das berichteten nahezu alle Mandanten, sagt Oldenburger. In der Regel gebe es auch keinen direkten Kontakt zwischen Leihmutter und Wunschelternpaar. Der Kontakt laufe nur über die Agenturen. Viele Mandanten versuchten nun, das Kontaktverbot zu unterlaufen.
Darauf deuten auch Kommentare von besorgten Paaren bei Instagram hin. Vladyslav Feskov von der Feskov Human Reproduktive Group versicherte seinen Kunden vor einigen Tagen bei Instagram, die Leihmütter seien in Sicherheit. Mehrere Kommentatoren erbitten sich detaillierte Informationen. Doch der Klinikleiter aus Charkiw betont, die Koordinatoren hätten mehr zu tun als sonst und könnten oft nicht innerhalb weniger Stunden reagieren. Schließlich sagt er, er hoffe, alle bald in einer kriegsfreien Ukraine wiederzusehen.