Fragen und Antworten rund um die Reproduktionsmedizin

Umstrittene Reproduktionsmedizin / © Waltraud Grubitzsch (dpa)
Umstrittene Reproduktionsmedizin / © Waltraud Grubitzsch ( dpa )

Welche reproduktionsmedizinischen Methoden sind in Deutschland verboten?

Nicht erlaubt ist die anonyme Samenspende. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein Kind in Deutschland die Möglichkeit haben soll, zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist. Verboten ist auch die Leihmutterschaft, bei der eine Frau ein Baby für ein anderes Paar zur Welt bringt. Untersagt ist darüber hinaus die Eizellspende. Damit soll verhindert werden, dass ein Kind gewissermaßen zwei biologische Mütter hat: die Spenderin der Eizelle und die Frau, die das Kind austrägt. Unter Druck geraten diese Verbote aber durch liberalere rechtliche Regelungen im Ausland: 2015 erregte eine 65-jährige Berlinerin bundesweit Aufsehen, weil sie nach Eizellspenden in der Ukraine mit Vierlingen schwanger war.

Kompliziert ist die Rechtslage bei der Embryonenspende: Sie ist laut Embryonenschutzgesetz erlaubt, wenn sie "die einzige Möglichkeit ist, den Embryo vor dem Absterben zu bewahren". Es gibt allerdings auch Fast-Embryonen: Eizellen im sogenannten Vorkernstadium, die schon befruchtet, aber noch nicht ganz mit dem Samen verschmolzen sind. Aus ihnen können sich beim Auftauen Embryonen entwickeln. Für sie gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung.

Was ist in Deutschland erlaubt?

Künstliche Befruchtung ist ebenso erlaubt wie die Samenspende, wenn sie nicht anonym erfolgt. Auch darf jede Frau ihre eigenen Eizellen einfrieren lassen, um möglicherweise später Mutter werden zu können. Diskutiert wird aber eine Altersgrenze, bis zu der Frauen auf diese Technik zurückgreifen dürfen.

Welche ethischen Fragen ergeben sich durch die Reproduktionsmedizin?

Durch die Technik der Reagenzglasbefruchtung können Embryos vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht und im Zweifelsfall vernichtet werden. Kritiker sprechen mit Blick auf die auch in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubte Präimplantationsdiagnostik (PID) von einer Selektion von lebenswertem und lebensunwertem Leben. Embryonen, die nicht eingepflanzt werden, werden in anderen Ländern auch für die Forschung freigegeben; auch in Deutschland gibt es Forderungen, diese Art der "verbrauchenden Embryonenforschung" zu erlauben. Kritiker sehen auf lange Sicht durch neue gentechnische Verfahren auch Gefahren einer Menschenzüchtung. (kna/Stand 25.05.2017)