Gottesdienste von 2G-Regelung in Bayern ausgenommen

Von Beschlüssen nicht erfasst

Gottesdienste bleiben von der seit Dienstag in Bayern geltenden flächendeckenden 2G-Regelung ausgenommen. Sie unterstehen weiterhin der Regelung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Türme der Münchener Liebfrauenkirche / © Ihor Pasternak (shutterstock)
Türme der Münchener Liebfrauenkirche / © Ihor Pasternak ( shutterstock )

Entsprechend würden Gottesdienste von den Beschlüssen des Ministerrats nicht erfasst, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit.

Keine Personenobergrenze bei Anwenung der 3G-Regel

Demnach gilt laut Paragraf 7 weiterhin für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen: Wenn sich die Kirchengemeinde für eine 3G-Regel entscheidet - dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben -, braucht es keine Personenobergrenze. Gilt keine 3G-Regel, dann müssen die Besucher die Mindestabstände von 1,5 Metern einhalten. Daraus ergibt sich dann automatisch auch eine maximale Zahl von Besuchern.

Kirchliche Veranstaltungen dagegen werden laut der Ministeriumssprecherin wie nichtkirchliche Veranstaltungen behandelt und unterliegen bei roter Krankenhaus-Ampel der 2G-Regelung. Es dürfen also nur Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Landeskirche gibt Empfehlungen an Gemeinden

Die bayerische evangelische Landeskirche verwies auf epd-Anfrage auf ihre Empfehlungen an die Kirchengemeinden, die sie regelmäßig aktualisiert: Grundsätzlich überlässt die Kirchenleitung die Umsetzung der staatlichen Corona-Verordnung ihren Kirchengemeinden, weil diese die Gegebenheiten vor Ort - etwa die Größe ihrer Kirche - am besten einschätzen könnten.

Die Landeskirche gibt aber Empfehlungen an die Kirchengemeinden. Sie stellt es den Gemeinden zudem frei, auch strengere Regeln als die staatlichen aufzustellen, etwa für Gottesdienste. Eine Empfehlung der Landeskirche lautet etwa, dass Gemeindegesang in der Kirche zwar erlaubt sei. Man rate aber, dass die Gottesdienstbesucher dabei eine Maske tragen sollten.


Quelle:
epd
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