Thierse: Schulischer Religionsunterricht ist ein Grundrecht

Senat als "Weltanschauungslehrer"

Angesichts der Haltung zum schulischen Religionsunterricht hat Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) dem rot-roten Berliner Senat vorgeworfen, sich als Weltanschauungslehrer aufzuspielen. Derzeit werde in Berlin der Religionsunterricht "an den Rand und tendenziell aus der Schule" gedrängt, kritisierte Thierse in einem Gastbeitrag des Berliner "Tagesspiegel am Sonntag". Der konfessionelle Religionsunterricht sei aber weder eine Großzügigkeit des Staates noch ein Privileg der Kirchen. Es gehe um ein Grundrecht der Schüler.

 (DR)

Seit Sommer 2006 ist an Berliner Schulen Ethik für alle Schüler ab der siebten Klasse Pflichtfach. Konfessioneller Religionsunterricht hat lediglich noch den Rang einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft. Derzeit will eine Initiative «Pro Reli» durch einen für 2009 angestrebten Volksentscheid erreichen, dass die Schüler Wahlfreiheit zwischen den Unterrichtsfächern Ethik und Religion erhalten.

Thierse verwies auf die Aussage des früheren Bundesverfassungsrichters Ernst Wolfgang Böckenförde, dass Gesellschaft und Staat von Voraussetzungen lebten, die der Staat nicht selbst garantieren könne. Es komme auf die lebendigen Kräfte der Kultur und der Religion an. Der Bundestagsvizepräsident betonte, es gehe in Berlin nicht um einen Alleinvertretungsanspruch in Sachen Wertevermittlung für eine Konfession oder Religion. Ebenso wenig dürfe aber das Land Berlin einen Alleinvertretungsanspruch bei diesen Fragen beanspruchen. Der Staat müsse religiös-weltanschaulich neutral bleiben.

Ethik- und Religionsunterricht, so Thierse weiter, sollten gleichberechtigt nebeneinander stehen und einander ergänzen. Eine vernünftige Zusammenarbeit beider Fächer könne ein authentisches Angebot und «möglichst viel Gemeinsamkeit bei den Schülern» ermöglichen.

Der Sozialdemokrat verwies auch auf das wachsende Interesse an kirchlichen Schulen in der Hauptstadt. Es zeige, dass es «sogar in Berlin» ein wachsendes Interesse an religiöser Begründung des eigenen Lebens gebe.