Ordinariatsrätin Seeliger widerspricht dem Sozialwissenschaftler Hurrelmann

"Religionsunterricht ist Ausdruck der positiven Religionsfreiheit"

Als "erstaunlich" hat die Leiterin der Hauptabteilung Schulen der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Magdalena Seeliger, die Äußerungen des Bielefelder Sozialwissenschaftlers Klaus Hurrelmann bezeichnet. In einem Beitrag in der "Frankfurter Rundschau" vom 25. März hat Hurrelmann den konfessionellen Religionsunterricht als eine "deutsche Besonderheit" bezeichnet, die reformiert werde müsse.

 (DR)

Die Rottenburger Ordinariatsrätin widerspricht Hurrelmanns These, in anderen Ländern würden "die Religionsgemeinschaften nicht so staatsnah und direkt in die öffentlichen Bildungsinstitutionen einbezogen". Zwei Drittel der EU-Länder, so Seeliger dagegen, hätten einen Religionsunterricht mit konfessioneller Ausrichtung. In den Niederlanden würden zum Beispiel die privaten, also auch die konfessionellen Schulen zu 100 Prozent vom Staat finanziert. Außerdem sei dort der Staat zur Finanzierung der Lehrkraft verpflichtet, wenn die Eltern von zehn Schülern Religionsunterricht verlangten. Was die "allzu verkrustete Realität des konfessionellen christlichen Unterrichts", so Hurrelmann, betreffe, so empfehle sie ihm, vor einer so "deftigen" Formulierung einmal selbst den Religionsunterricht anzusehen. Er werde dann "sehr interessante Formen der interkonfessionellen Zusammenarbeit" erleben, so die Schulexpertin.

Glauben "in Positivität und Gebundenheit" darlegen
Deutlich widerspricht Seeliger Klaus Hurrelmanns Position, ein Religionsunterricht, der "seinen Namen verdient", müsse eine "einfühlsame und authentische" Darstellung von theistischen und atheistischen Glaubensformen sein und diese zu einander in Beziehung setzen". "Unterricht, der einer aufgeklärten Kultur angemessen ist", so Hurrelmann, müsse "Verständnis und Toleranz für Glaubensformen aller Art" vermitteln. Das Grundgesetz in Deutschland, so Seeliger dagegen, habe "eine andere Vorstellung vom Religionsunterricht". Es gehe nicht um die Darstellung "mal theistischer, mal atheistischer Überzeugungen", sondern darum, den jeweiligen Glauben "in Positivität und Gebundenheit" darzulegen. "Wir haben als Menschen unsere Überzeugungen. Das Wichtige an einem Religionslehrer ist, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, was er denkt, wo er hingehört und wo sein Herz schlägt", betont Seeliger noch einmal im domradio-Interview. "Und es ist nicht möglich gleichzeitig von Gott überzeugt zu sein und genauso empathisch die atheistische Position darzulegen."

Religionsfreiheit durch Grundgesetz fördern
Das Bundesverfassungsgericht bewerte religionskundlichen Unterricht nicht als "Religionsunterricht im Sinne der Verfassung", so Seeliger. Das im Grundgesetz verankerte Recht der Schülerinnen und Schüler auf einen Religionsunterricht in ihrem Bekenntnis sei Ausdruck der "positiven Religionsfreiheit", so die Rottenburger Religionspädagogin. Im übrigen könne es nicht darum gehen, "Glaubensformen aller Art" zu tolerieren. Das Grundgesetz setze "klare und nicht zu überschreitende Grenzen", wo unter dem Deckmantel von Religion oder Weltanschauung Gewalt und Hass geschürt oder die Würde der Person beschädigt werde.

Auch wenn die Kirchen für die Inhalte verantwortlich seien, sei in Deutschland der Staat der "Veranstalter des Religionsunterrichts", korrigiert Seeliger den Bielefelder Sozialwissenschaftler. Das widerspreche der Einführung eines muslimischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen nicht, sondern sei geradezu deren Voraussetzung. Dazu müssten muslimische Religionslehrer verpflichtet werden, die an deutschen Hochschulen studiert haben und in deutscher Sprache unterrichten. Auf diese Weise, so Magdalena Seeliger, werde "die positive Religionsfreiheit auch der muslimischen Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Grundgesetzes" gefördert.