Theologe will mehr Kontrolle für kirchliche Führungskräfte

"Führungsschwäche bis hin zu Machtmissbrauch"

Katholische Führungskräfte müssen nach Ansicht des Bonner Theologen Jochen Sautermeister stärker kontrolliert werden. Das gehe aus dem neuen kirchlichen Arbeitsrecht hervor, das zu Jahresbeginn in Deutschland umgesetzt wurde.

Symbolbild: Bischof mit einem Pileolus / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild: Bischof mit einem Pileolus / © Harald Oppitz ( KNA )
Moraltheologe Prof. Jochen Sautermeister / © Tomasetti (DR)
Moraltheologe Prof. Jochen Sautermeister / © Tomasetti ( DR )

Das schreibt der Dekan der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät in einem Beitrag für das österreichische Portal feinschwarz.net. Es brauche Aufsichts- und Kontrollgremien sowie transparente Beratungsprozesse auch für obere Leitungsebenen.

Gerade in stark hierarchisch geprägten Organisationen müssten Führungskräfte ihren Aufgaben adäquat nachkommen. "Andernfalls besteht die Gefahr von Führungsschwäche bis hin zu Machtmissbrauch in ganz unterschiedlichen Spielarten; dabei kann sogar die Realisierung des Primärzwecks der Organisation überhaupt beeinträchtigt werden."

Laut der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes übernehmen Dienstgeber und Mitarbeitende gemeinsam Verantwortung für den Sendungsauftrag der Einrichtung, führt der Moraltheologe aus. Das wirke sich auch auf das Verständnis von Loyalität aus und unterscheide sich "von dem einer personalen Gefolgschaft oder von diffusem Gehorsam". Eine solche neue Führungskultur müsse nun auch strukturell umgesetzt werden.

Grundordnung des kirchlichen Dienstes

In der katholischen Kirche regelt eine "Grundordnung" des kirchlichen Dienstes die Loyalitätspflichten der gut 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen von Kirche und Caritas. Nach der seit 1994 geltenden Grundordnung müssen Mitarbeitende "die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten". Gekündigt werden darf, wer öffentlich "gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche" agiert hat, oder wer durch "schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen" auffiel.

Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz (KNA)
Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA