Spätabtreibungen: SPD-Familienpolitikerin will gesetzliche Änderungen

Endlich Einigung in Sicht

Beim Thema Spätabtreibungen kommt Bewegung in die SPD. Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese sagte am Sonntag in Berlin, sie werde sich in ihrer Partei dafür einsetzen, eine "psychosoziale Beratung gesetzlich zu verankern". Dazu gehöre auch eine dreitägige Bedenkfrist für die schwangere Frau. Findet Grieses Vorschlag in der eigenen Fraktion Gehör, wäre eine Einigung mit der Union möglich.

 (DR)

Die CDU/CSU-Fraktion will nach vergeblichen Einigungsversuchen mit dem Koalitionspartner SPD einen fraktionsübergreifenden Antrag über eine Beratungspflicht bei Spätabtreibungen in den Bundestag einbringen. Die SPD will am 11. November über ihr Vorgehen beraten. Eine Mehrheit lehnt den Unionsantrag, der von der Ärzteschaft unterstützt wird, ab.

In ihrer Partei gebe es eine starke Abwehr gegen gesetzliche Änderungen, sagte Griese. Doch müsse man anerkennen, dass die Union «zu einer veränderten Position gefunden hat». Es sei «richtig und wichtig», eine bessere Beratung, die Hilfsangebote und Informationen über das Leben mit einem behinderten Kind beinhalten müsse, gesetzlich zu regeln.

Heute beschränke sich die ärztliche Beratung oft auf medizinische Fragen und es hänge vom Arzt ab, ob eine Frau in dieser schwierigen Situation ausreichend Unterstützung finde. Griese sagte, zwar unterstütze sie die Vorschläge aus ihrer eigenen Partei. Doch reiche eine Überarbeitung der Mutterschaftsrichtlinien allein nicht aus.
Dies hatten SPD-Frauenpolitikerinnen um die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christel Humme vorgeschlagen.

Der Unions-Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU) hatte nach dem Bekanntwerden der Vorschläge von Humme erklärt, seine Fraktion halte an dem Gruppenantrag fest. Es würden dafür in den eigenen Reihen bereits Unterschriften gesammelt. Bevor man auf andere Abgeordnete zugehe, wolle man aber die Fraktionssitzung abwarten, auf der die SPD über ihr Vorgehen entscheiden will.

Im Unterschied zur Union verlangt Griese, auf eine detaillierte statistische Erfassung der Spätabtreibungen zu verzichten. Bei der geringen Zahl könnten Rückschlüsse auf den Einzelfall möglich sein.