Schätzerkreis einigt sich nicht auf Kassenbeitrag

15,5 Prozent oder mehr

Vier Tage lang hatten sie in Bonn beraten: Ein Schätzerkreis sollte einen einheitlichen Krankenkassen-Beitrag finden - und hat sich dabei zerstritten. Sicher bleibt, dass die gesetzlich Versicherten 2009 mehr zahlen müssen.

 (DR)

Nach viertägigen Beratungen in Bonn erklärte Amtspräsident Josef Hecken am Donnerstagabend, die Mehrheit in dem Expertengremium halte einen Beitragssatz von 15,5 Prozent für angemessen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen indes pocht auf einen Versicherungsbeitrag von 15,8 Prozent. Der Einheitsbeitrag zur Krankenversicherung soll ab 1. Januar 2009 mit Start des Gesundheitsfonds eingeführt werden.

Der Expertenkreis setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesversicherungsamtes, des Bundesgesundheitsministeriums und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen. Er wird nun keine gemeinsame Empfehlung an die Bundesregierung abgeben, die den Beitrag per Rechtsverordnung festsetzen muss. Der gegenwärtige durchschnittliche Beitragssatz beträgt 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon bezahlen die Versicherten einen Anteil von 0,9 Prozentpunkten allein, 14 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Amtschef Hecken sagte, ein allgemeiner Beitragssatz von 15,5 Prozent gewährleiste eine "hundertprozentige Ausgabendeckungsquote" für das nächte Jahr. Die zu erwartenden Ausgabensteigerungen seien adäquat eingerechnet. Den vom Spitzenverband geltend gemachten Mehrbedarf halte er "in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Schätzerkreises für nicht realistisch".

"Nicht mehr, aber leider auch nicht weniger"
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen, berief sich auf "umfangreiche Berechnungen", die nach Schätzung der Kassen einen Beitrag von 15,8 Prozent notwendig erscheinen lassen. "Nicht mehr, aber leider auch nicht weniger", sagte sie. Die Bundesregierung sei jetzt am Zug. "Sie ist aufgefordert, den Beitragssatz so festzusetzen, dass die Finanzierung der Ausgaben für die medizinische Versorgung auch tatsächlich gesichert ist", sagte Pfeiffer.

Am Dienstag nächster Woche ist der Einheitsbeitrag Thema im Bundeskabinett, das den Entwurf zu der Rechtsverordnung beschließen soll. Anschließend erhält der Bundestag drei Wochen Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen und es im Parlament zu debattieren.

Mitentscheiden können die Abgeordneten jedoch nicht, genauso wenig wie der Bundesrat. Zum 1. November muss das Kabinett dann endgültig über die Höhe des künftigen Einheitsbeitrages entscheiden. Dieser Vorgang muss künftig jedes Jahr wiederholt werden, auch wenn sich die Beitragshöhe nicht ändert.

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