Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?

Hintergrund

Mit dem Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 werden die Finanzen der Krankenkassen neu geordnet. Die Versicherten zahlen vom kommenden Jahr an einen Einheitsbeitrag. Dessen Höhe ist weiter offen, weil sich der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt am Donnerstagabend nicht auf eine einheitliche Empfehlung einigen konnte.

 (DR)

In Bonn erklärte Amtspräsident Josef Hecken, die Mehrheit in dem Expertengremium halte einen Beitragssatz von 15,5 Prozent für angemessen. Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung am nächsten Dienstag die Beitragshöhe festlegen. Bleibt es bei 15,5 Prozent, dann stehen den gesetzlichen Kassen 2009 laut Schätzerkreis zusätzliche 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen indes pocht auf einen Versicherungsbeitrag von
15,8 Prozent.

Gegenwärtig beträgt der durchschnittliche Beitragssatz 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon bezahlen die Versicherten einen Anteil von 0,9 Prozentpunkten allein, 14 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Münchener Institut für Gesundheitsökonomik hat ausgerechnet, dass bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent 45 Millionen Krankenkassenmitglieder mehr bezahlen müssten als heute.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass die Gesundheitsausgaben im kommenden Jahr durch die Milliarden-Finanzspritze für die Krankenhäuser, die Erhöhung der Ärztehonorare und höhere Arzneimittelkosten steigen werden. Rund 70 Millionen Menschen sind in gesetzlichen Krankenversicherungen versichert, die übrigen privat. Außer der Höhe ihres Beitrags ändert sich für sie durch den Gesundheitsfonds zunächst nichts.

In den Fonds, der wie ein gemeinsames Konto aller Krankenkassen funktioniert, fließen sämtliche Beitragseinnahmen sowie die Zuzahlungen der Versicherten und ihr Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, mit dem Krankengeld und Zahnersatz finanziert werden. Hinzu kommt ein Steuerzuschuss für die kostenlose Mitversicherung von Kindern, der 2009 vier Milliarden Euro beträgt und bis 2016 auf 14 Milliarden Euro steigen soll.

Über das Bundesversicherungsamt in Bonn, das den Fonds mit einem Volumen von rund 160 Milliarden Euro verwaltet, werden die Beitragsgelder an die rund 210 Krankenkassen in Deutschland verteilt. Für jedes Mitglied gibt es einen Grundbetrag, der nach Alter und Geschlecht variiert, sowie Zuschläge. Die Zuschläge richten sich danach, wie viele kranke Menschen bei der jeweiligen Kasse versichert sind. 80 Krankheiten werden in diesem sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) berücksichtigt.

Eine Kasse, die mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt, muss einen Zusatzbeitrag erheben, der pauschal bis zu acht Euro betragen kann. Sie kann von ihren Versicherten aber auch einen Extrabeitrag von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens verlangen. Sobald ein Zusatzbeitrag fällig wird, können die Versicherten die Kasse wechseln. Zumindest 2009 werden die Kassen versuchen, ohne Zusatzbeiträge auszukommen. Krankenkassen, die Überschüsse erzielen, können ihren Mitgliedern Prämien auszahlen. Der Einheitsbeitrag wird künftig von der Bundesregierung festgelegt, jeweils zum 1. November für das kommende Jahr. Am Anfang soll er so hoch sein, dass die Krankenkassen keine Zusatzbeiträge erheben müssen.